Das Finanzamt möchte eine SB-Waschanlage statt als Betriebsvorrichtung als Gebäude einstufen. Es handelt sich hier um Plätze (ohne Vorder- und Rückwand), welche durch nicht gemauerte Trennwände voneinander abgegrenzt sind. Auch der Hinweis, dass es sich nicht um eine Waschhalle, Waschstraße,... hand ...