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Steuererklärung Anspruch auf Kindergeld

19. April 2008 19:12 |
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Steuerrecht


Mein Mann hat 2 KInder aus erster Ehe für die die Exfrau das Kindergeld komplett erhält. Für ihn findet es lediglich bei der Unterhaltsberechnung gem. Düsseldorfer Tabelle Berücksichtigung.
Frage: Muss er bei der Steuererklärung bei der Anlage Kind jeweils das hälftige Kindergeld als Anspruch eintragen, oder nicht?

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich steht das Kindergeld beiden Elternteilen gemeinsam zu. Leben die Eltern aber getrennt, erhält Kindergeld jedoch nur das Elternteil, das das Kind bei sich aufgenommen hat. Ihr Mann braucht demnach nicht die Hälfte des Kindergeldes in der Anlage Kind eintragen.

Die Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der Unterhaltszahlungen ist diesbezüglich nicht relevant.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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