Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich steht das Kindergeld beiden Elternteilen gemeinsam zu. Leben die Eltern aber getrennt, erhält Kindergeld jedoch nur das Elternteil, das das Kind bei sich aufgenommen hat. Ihr Mann braucht demnach nicht die Hälfte des Kindergeldes in der Anlage Kind eintragen.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der Unterhaltszahlungen ist diesbezüglich nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt