Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Zunächst sollten Sie prüfen, auch wegen Unterhalt und sachgerechter Auflösung Ihrer Ehe, ob Sie sich nicht anwaltlich beraten lassen wollen. Ein Anwalt ist bei einer Scheidung ohnehin notwendig (Anwaltszwang) und es ist sicher besser, wenn Sie den guten Rat bekommen. Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage.
Grundsatz bei einer Scheidung ist inzwischen die gemeinsame Sorge. Sie können allerdings (bzw. Ihr Anwalt) einen abweichenden Sorgerechtsantrag stellen, den das Gericht zu entscheiden hat. Ausgangspunkt für den Erfolg wird hier das Kindeswohl sein. Hier sprechen sowohl der Kontinuitätsgrundsatz (das Kind soll nicht aus seinen gewohnten Bahnen gerissen werden) als auch die Vorgeschichte des Vaters für Ihre Alleinsorge. Außerdem sollten Sie durchaus mit einem Anwalt vor Ort darüber sprechen, ob (das hängt von den genauen Umständen hier ab), Sie dem Vater ausnahmsweise nicht lieber das Umgangsrecht verweigern sollten. Die von Ihnen geschilderten Gefahren lassen dies nahe liegen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Diese Antwort ist vom 03.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe bereits einen Anwalt, der meinen Mann aber sehr gut kennt und Ihn früher vertreten hat und mich anscheinend nicht so ernst nimmt was die Kinder angeht. Ich möchte eigentlich nur wissen ob es möglich wäre,daß Sie meine Vertretung übernehmen könnten.
Mit freundlichem Gruß
Danke für die Nachfrage und das entgegengebrachte Vertrauen. Bitte geben Sie mir bei ernsthaftem Interesse kurz per Email Bescheid, ich melde mich dann zurück, danke
Hochachtungsvoll