Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten informationen.
Gestatten Sie mir, die Reihenfolge der Fragen sinngemäß zu ändern.
1. Eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen Sie immer, wenn Sie aus eigenem Verschulden Ihren Arbeitsplatz verlieren. Dazu zählen bsw. die Eigenkündigung und die der Aufhebungsvertrag. Auch der ABwicklungsvertrag zieht mittlerweile eine Sperre nach sich.
2. Ihr Chef hat eine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, Ihren Arbeitsplatz in einer Art und Weise zu gestalten, die Ihnen eine normale Arbeisttätigkeit ermöglicht. Wenn es Ihnen also aufgrund Ihres Verhältnisses mit Ihrer Kollegin nicht mehr möglich ist, Ihre Tätigkeit vernünftig auszuführen, hat Ihr Chef eine Mitwirkungsverpflichtung, mit Ihnen eine Lösung zu finden.
3. Die Formulierung bezieht sich auf meine erste Antwort. Wenn Sie eigenverantwortlich Ihre Arbeit verlieren, wird auch die Versicherung nicht einspringen.
4. Daraus ergeben sich mehrer Möglichkeiten für Sie:
a) Sie kündigen selbst und fristlos. Dann unterfallen Sie einer Sperre und verlieren die Versicherung für das Leasing-Fahrzeug. ABer Sie wäre sofort draußen.
b) Sie treffen eine Aufhebungsvereinbarung mit Ihrem AG. Dann unterfallen Sie auch der Sperrfrist und verlieren auch den Versicherungsschutz.
c) Sie warten die Kündigung Ihres AG ab (vermutlich personenbedingt wegen Krankheit). Dann gibt es keine Sperre und die Versicherung muss zahlen. Nachteil, Sie müssen so lange arbeiten oder sich krank schreiben lassen (wozu ich Ihnen als Anwalt naturgemäß nicht raten kann).
4. Es gibt noch zwei weitere Möglichkeiten:
a) Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen die Arbeit unmöglich geworden ist, da die Umstände unzumutbar geworden sind, kann die ARGE von einer Sperre absehen. Dann könnten Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, der Sie sofort entlässt. Die Versicherung dürfte aber in diesem FAll dennoch Probleme bereiten. Es wäre also eine Überlegung wert, sich einen Teil dieser finanziellen Belastung von Ihrem AG ersetzen zu lassen. Eventuelle mit einem Hinweis darauf, dass Sie ihm einen Kündigungsschutzprozess ersparen.
b) Sie lassen Sich von Ihrem AG kündigen (betriebsbedingt) und schließen dann einen Abwicklungsvertrag ab. Auch in diesem Fall kann die ARGE bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen von einer Sperre absehen. Die Versicherung müsste in diesem Fall zahlen.
Sowohl was den Aufhebungsvertrag als auch den Abwicklungsvertrag angeht, kann ich Ihnen nur dringend die Konsultation eines Anwalts nahelegen, da sonst kaum wieder gutzumachende Fehler auftreten könnten. Gerne können Sie Sich diesbezüglich an unsere Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15.07.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Elmar Dolscius,
nochmals vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner ersten Anfrage.
Zum derzeitigen Stand:
Mein Chef hat mittlerweile bei der Krankenkasse soviel Druck ausgeübt das die Mitarbeiterin mich anrief und sagte der medizinische Dienst habe erklärt das ich ab Montag wieder zur Arbeit muß.
Er muß einen fürchterlichen Eindruck bei der Dame hinterlassen haben.
Nun, da ich dort absolut nicht mehr arbeiten kann, werde ich mich ab Montag von meinem Arzt erneut auf psychischer Ebene krankschreiben lassen müssen. „ Geht wirklich nicht anders“!!! Mittlerweile leide nicht nur ich sondern auch meine Ehe darunter.
Was kann mir jetzt seitens meines Arbeitgebers passieren . Was muß ich beachten ??
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die gerne wie folgt beantworten möchte:
1. Weder Ihr Chef noch die Krankenkasse hat zu entscheiden, wann Sie arbeitsfähig sind und wann nicht. Dies zu beurteilen obliegt einzig und allein einem Arzt.
Es ist daher eine, sagen wir ungewöhnliche Vorgehensweise, wenn Ihr Chef Ihre Krankenkasse anruft. Eigentlich sollte er mit Ihnen reden.
2. Ihrem Chef bleiben nicht viele Möglichkeiten, dafür aber durchaus wirksame.
Zunächst ist es natürlich so, dass Sie verpflichtet sind, Ihre aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Arbeitsleistung zu erbringen. Tun Sie dies nicht oder schlecht, kann Ihr Chef Sie abmahnen.
Auch eine Kündigung (krankheitsbedingt) wäre möglich. Ob Sie vorher eine Abmahnung erhalten müssen, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Dazu wäre eine umfassende Prüfung des Falles nötig.
Eine Versetzung kommt, wie Sie mitgeteilt hatten, nicht in Frage.
3. Ich kann Ihnen daher nur eines raten: Bedienen Sie Sich der Hilfe eines Anwalts. Die richtige Vorgehensweise vorausgesetzt besteht eine realistische Chance, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, ohne einer Sperrfrist zu unterfallen. Alle weiteren Einzelheiten (Leasingfahrzeug, Rechtschutz etc.) sollten Sie mit dem Anwalt besprechen. Gerne können Sie Sich diesbezüglich auch an mich wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und wünsche Ihnen in jedem Fall alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt