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Scheidung/IBB Hausfinanzierung!

16. Oktober 2004 22:26 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo!
Lebe seit 2 Jahren von meinem Exmann getrennt und würde mich gerne scheiden lassen. Nun tut sich bei mir ein großes Problem auf.Wir haben uns in der Ehe ein Haus gekauft und über die Investitionsbank Berlin finanzieren lassen. Gibt es eine Möglichkeit möglichst kostengünstig aus den Verträgen herauszukommen,wenn sich mein Exmann bereiterklärte(in einer notariellen Ehescheidungsfolgenvereinbarung)sämtliche Kosten weiterhin allein zu tragen und dies auch kann? In dem Haus wohnen noch seine Eltern zur Miete( in einer Einliegerwohnung). Können sie als zweite Bürgen an meine Stelle treten?Oder wird die Miete mit eingerechnet???Ich habe in der notariellen Vereinbarung auf sämtliche Rechte und Pflichten mit Einverständnis meines Exmannes verzichtet!
Ist man nach 3 Trennungsjahren automatisch geschieden oder kommen auch dann noch große Kosten auf mich zu????Für einen Rat wäre ich sehr dankbar um einen Neuanfang starten zu können!

17. Oktober 2004 | 03:18

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach 3 Jahren Trennung wird unwiderlegbar vermutet, daß die Ehe zerrüttet wird. Dies bedeue, daß man di Zerrüttung der Ehe nicht mehr beweisen muß. Wenn die Ehepartner aber schon nach einem Trennungsjahr einvernehmlich sich scheiden lassen wollen, so wird man dies auch.

Eine Scheidung muß aber grds. beantragt werden.

Hinsichtlich der Hausfinanzierung ist dies eine Farage der Banken und der Verhandlungen. Die Banken möchten Sicherheiten und nehmen daher gerne neue potentielle Kunden. Wenn die Banken damit einverstanden sind, können gerne einen zweiten Bürgen in den Vertrag aufnehmen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.

Sie sollten auch mit den Banken über die Entlassung Ihrer Person aus dem Vertrag sprechen. Es gibt keinen Anspruch darauf, doch wenn die Banken genügend Sicherheiten haben, dann werden sie Sie auch aus den Verträgen entlassen. Gut ist es, wenn Sie einen gleichwertigen oder besseren Vertragspartner an Ihrer Stelle erhalten.

ICh wünsceh Ihnen bei den Verhandlungen it den Banken viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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