Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sofern eine Person die Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung erfüllt und die Rente beantragt hat, und im Rahmen der Rahmenfrist die von Ihnen erwähnten 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied war, ist gem. § 5 Abs.1 Ziff.11 SGB V
in der GKV versicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass Ihre Frau automatisch von der PKV in die GKV wechseln muss. Sie sollten sich aber in jedem Falle vergewissern, dass Ihre Frau auch tatsächlich über einen Zeitraum von 90% auch wirklich gesetzlich versichert war. Ansonsten müsste sie sich beispielsweise ab spätestens 1 Jahr vor Renteneintritt arbeitslose melden, um eine Versicherungspflicht zu begründen.
Soweit Sie die 5-Jahres-Regelung ansprechen, gehe ich davon aus, dass Sie die Regelung des § 6 Abs.3a SGB V
meinen. Diese Norm betrifft jedoch die Konstellation, dass eine Person, die nach Vollendung des 55. Lebensjahrs wieder versicherungspflichtig wird (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltsgrenze) dann versicherungsfrei ist, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor "Rückfall" in die Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war und darüber hinaus mind. die Hälfte der Zeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit war. Diese Konstellation ist aber auf Ihren Sachverhalt nicht anwendbar.
Ich empfehle Ihnen somit, sich mit der BEK in Verbindung zu setzen und überprüfen zu lassen, ob im Januar 2011 auch tatsächlich die Voraussetzungen für die Rückkehr in die Krankenversicherung für Rentner gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollten Sie abklären, ob sich letztendlich der jetzt geplante Wechsel in die PKV für Ihre Frau auch rentieren wird. Der Rententräger müsste zwar auch bei einem Verbleib Ihrer Frau in die PKV einen Teil hiervon übernehmen. Gleichwohl sollten Sie einmal kalkulieren lassen, ob ein Verbleib Ihrer Frau in der GKV, der zwar bis 2011 etwas teurer ist, sich letztendlich nicht doch rentieren wird.
Unabhängig hiervon könnte sich Ihre Frau bei Renteneintritt auch freiwillig versichern, da sie in den letzten 5 Jahren seit Antragstellung dann auch 24 Monate lang pflichtversichert gewesen ist. Beachten Sie bitte, dass der entsprechende Antrag dann binnen 3 Monaten zu stellen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/320421
Diese Antwort ist vom 25.05.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Vielen Dank für Ihre bisherige Antwort!!
Folgendes möchte ich noch erfragen:
--Was bedeutet in Ihren Ausführungen, dass meine Frau 'automatisch von der PKV in die GKV wechseln muss'?(1. Abschnitt Ihrer Ausführungen). Heißt 'muss', dass sie, wenn sie in die PKV gegangen wäre, dann nicht mehr in der PKV verbleiben könnte, obwohl sie es wollte, da sie ja die Voraussetzungen für die KVdR erfüllte?
--Warum sollte ich für meine Frau, da sie die 90%-Voraussetzung erfüllt--ist schon festgestellt worden--
--------abklären, ob sich der geplante Wechsel in die PKV rentieren wird?
--------kalkulieren lassen, ob sich ein Verbleib in der GKV nicht doch rentieren wird?
die PKV (30% Frau) und (70% Beihilfe) ist bis Renten eintritt 2011 um einiges im Monatsbeitrag billiger, als jetzt die freiwillige Weiterversicherung bei der BEK, dann ist zwar die KVdR noch günstiger, doch bei der heutigen Entwicklung hin zu einer Zweiklassenmedizin, wäre man doch in einer PKV leistungsmäßig besser aufgehoben.
Mir ging es bei meinen Fragen, nur darum, ob meine Frau unter den genannten Voraussetzungen die Option noch frei hat, in die KVdR zu wechseln, wenn sie jetzt in die PKV wecheln würde. Und was ich aus Ihren Antworten herauslese, sagt mir, dass dies für meine Frau möglich wäre. Richtig?
MfG
Ihr Nachfragender
Sehr geehrter Ratsuchender,
es besteht eine Versicherungspflicht, wenn die bereits angesprochenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend kann sie dann im Jahr 2011 auch in die GKV wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani