Kulanzreparatur KfZ: Vertriebshändler übernimmt Kundenauftrag und bekommt vom Autohersteller die Bestätigung für 100% Kostenübernahme der Reparaturkosten. Es entsteht ein Kulanzauftrag. Gleichzeitig bedient sich der Vertragshändler der Versicherung des Kunden und lässt sich 80% der Kosten von dessen Versicherung bezahlen. Hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der von der Versicherung entrichteten Beträge bzw auf Kostanausgleich?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da kann ich mir vorstellen, dass sowieso die Versicherung etwas dagegen haben dürfte, denn entweder wird auf Kulanz (schon das kann fraglich sein) reparariert oder es liegt ein Versicherungsschaden vor.
Sie sollten das mit Ihrer Versicherung abklären.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der von der Versicherung entrichteten Beträge bzw. auf Kostanausgleich kann ich so nicht erkennen, denn es geht allein darum, ob die Reparatur von der Werkstatt zu übernehmen ist, freiwillig erfolgt bzw. wer für den Schaden haftet.
Auch den Händler und Hersteller sollten Sie darauf hinweisen, dass so eine Konstellation ohne näheren Grund (den ich mir nicht erklären kann) nicht funktionieren wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.