Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung-
Das ergibt sich aus § 14 UStG
.
Bis zur Vorlage der Rechnung hätten Sie nichts zahlen müssen, können also auch den überzahlten Betrag zurückverlangen.
Setzen Sie schriftlich eine Frist von 14 Tagen.
Danach sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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