Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine Abmahnung und eine anschließende Kündigung wegen Leistungsschwäche kommt grds. in Betracht. Aufgrund der generellen Aussage des Mitarbeiters wohl nicht. Hier muss Ihnen schon konkret etwas vorgeworfen werden; allgemeine Äußerungen wie Inkompetenz reichen nicht.
Falls Ihnen etwas zu Ohren gekommen ist, gleich in welcher Form, können Sie selbstverständlich mit Ihrem Vorgesetzten sprechen bzw. entsprechend reagieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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