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Mietwohnung nicht beim Fiskus gemeldet

1. August 2016 15:47 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Monika Gansel

Ich vermiete schon ca. 8 Jahre eine Souterrainwohnung die zu unserem Haus gehört. Allerdings habe ich diese bisher nicht beim Finanzamt angegeben, somit auch nicht versteuert.
Das möchte ich nun ändern, da ich mich mittlerweile doch ein wenig unwohl dabei fühle.

Nun zu meiner Frage:
Ab dem heutigen Tag ist ein neuer Mieter eingezogen.
Wenn ich die Wohnung nun in der nächsten Steuererklärung für 2016 das erste mal angebe, muss ich dann evtl. befürchen das man Nachforschungen bezüglich der vergangenen Jahre betreibt und ich unter Umständen doch noch wegen Steuerhinterziehung belangt werde?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Durch die bloße Anmeldung der Mieteinkünfte müssen Sie nicht ohne Weiteres befürchten, dass das Finanzamt nach den vorherigen Jahren fragt, wenn keine weiteren besonderen Umstände dem Finanzamt bekannt sind oder werden, dass die Wohnung zuvor auch vermietet gewesen ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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