Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Durch die bloße Anmeldung der Mieteinkünfte müssen Sie nicht ohne Weiteres befürchten, dass das Finanzamt nach den vorherigen Jahren fragt, wenn keine weiteren besonderen Umstände dem Finanzamt bekannt sind oder werden, dass die Wohnung zuvor auch vermietet gewesen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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