Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
1. Ihre Annahme, dass Sie bei den von Ihnen genannten Zahlen in der Anlage V den Jahresbetrag von 2.882,-- EUR als Gewinn eintragen müssten, ist korrekt.
2. Die Möblierung zu berücksichtigen, ist schwierig. Sie können nur versuchen, so etwas Ähnliches wie eine Betriebseinlage zu machen, indem Sie die Möbel als Ausstattung in die Anlage V+V eintragen und dafür einen Preis ansetzen. So gibt es dort die Möglichkeit, Anschaffungen für die Wohnung geltend zu machen, da müssten Sie Möblierung ansetzen und einen Preis angeben. Den Betrag können Sie dann im Lauf von 5 - 6 Jahren abschreiben, d. h., Sie machen jedes Jahr 1/5 oder 1/6 des Anschaffungspreises als mit der Vermietung verbundene Kosten geltend. Die Gestaltung kann u. Umst. Fragen seitens des Finanzamtes auslösen, denen müssen Sie das dann erläutern, aber Sie dürfen diese Gestaltung jedenfalls wählen.
3. In der Steuererklärung 2019 müssen Sie die Anlage V + V ausfüllen und als Belege die Mietverträge beifügen und soweit möglich Anschaffungsbelege für die Möbel.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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