Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Vorab sollten Sie auf alle Fälle die verlangte Vermögensaufstellung machen und bei Ihrer Bank sicherheitshalber nachfragen, ob Sie noch einen Kredit bekommen. Sollte dies nicht der Fall sein, wovon ich ausgehe, sollten Sie diese Bescheinigung der Bank ebenfalls der Aufstellung beilegen.
Eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also das Haus, ist grundsätzlich möglich. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung soll seitens des Finanzamt nur beantragt werden, wenn festgestellt ist, dass die Steuerschulden u.a. durch Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nicht beigetrieben werden kann. Inwieweit die "Abmachung" mit dem Fiskus verbindlich ist, vermag ich von hier aus nicht zu sagen. In der Regel gewährt das Finanzamt Ratenzahlung von drei bis sechs Monaten. Sie sollten deshalb auf Ihre finanzielle Lage aufmerksam machen, so dass Finanzamt weiterhin Ratenzahlungen annimmt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Diese Antwort ist vom 16.04.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Hallo,
also mit der Antwort kann ich nun nicht soviel anfangen denn das es grundsätzlich möglich ist das der Fiscus ins Haus pfändet wissen wir. Was uns viel mehr Intressiert ist wie können wir uns dagegen wehren, denn immerhin haben wir eine schriftliche vereinbarung über eine raten zahlung mit folgendem wortlaut:
1: Einmalzahlung von 10.000€
2: Monatliche Ratenzahlung von 750,00€ jeweils zum 10.Oktober 2006 bis zum 10.03 2007 i.R.eines Vollstreckungsaufschubes gem.§ 258 AO
.
3:Erneute Gehaltsnachweise spätestens zum 20.03.07
4: Überleitung des Vollstreckungsfalles in ein Stundungsverfahren ab dem 10.04.07 mit einer monatlichen Ratenzahlung nach vereinbarung.Dabei wird in Aussicht gestellt, diese Rate mit ebenfalls 5* monatlich 750,00E und eine schlussrate festztusetzen.
5: Verlängerung der Stundung bezüglich der Schlussrate ab dem 10.10.07 nach Vereinbarung.
6:Alle Steuereinkünfte sowie Baugeld sind als Sonderzahlung zu leisten.
7:Die vorstehenden Vereinbarungen gelten als sofort widerrufen wenn die Zahlungen nicht eingehalten werden oder neue Steuerschulden entstehen.
Das ist der Worlaut der Vereinbarung und die Pfänden trotzdem was kann ich dagegen tun??
MFG
J.R
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Gemäß dieser Vereinbarung, Ziff.4, ist die Leistung (Steuerschulden) gestundet, so dass Sie deshalb die Einstellung der Vollstreckung bei der Vollstreckungsstelle "beantragen" bzw. anregen sollten, § 257 AO
. Die Vermögensaufstellung ist nichtsdestotrotz zu estellen.
RA Hermes