Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihren Fragen:
- Ist das mit dem Hausverbot rechtens?
Ein Hausverbot kann Ihnen der Arbeitgeber jederzeit erteilen. Dies liegt im Bereich er Privatautonomie, wenn ich davon ausgehen darf, dass es kein öffentlicher Arbeitgeber ist. Eine besondere Begründung braucht er dazu nicht.
- Dürfen sie mir verbieten, meine persönlichen Sachen aus dem Büro zu holen?
Das Betretern dürfen Sie verbieten, nicht jedoch die Herausgabe Ihrer Sachen. Falls Sie diese nicht selbst abholen können, sollten Sie dem AG eine kurze schriftliche frist zur Herausgabe (ca. 3 Tage) setzen, die Sie dann notfalls auch gerichtlich durchsetzen können.
- Darf mein Urlaub für dieses Jahr (8 Tage) einfach von der Restzeit, die ich eigentlich noch zu arbeiten habe, abgezogen werden? Vielleicht bin ich ja auch noch bis 31.03. arbeitsunfähig...das ist jetzt noch nicht abzusehen...
Sofern Sie freigestellt worden sind, kann der Arbeitgeber bestimmen, dass der Urlaub damit abgegolten ist, allerdings nur, sofern Sie nicht arbeitsunfähig sind. Ín diesem Fall müsste dieser noch extra abgegolten werden.
- Muss mir bei Krankschreibung bis 31.03. mein Urlaubsanspruch ausgezahlt werden?
Ja das muss er. Unter diesem Link befinden sich gute Rechnungsbeispiele:
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/502884/Urlaubsabgeltung.html?page=3
- Muss der Firmenwagen gereinigt zurück gegeben werden? Wenn ja, von innen und von außen?
Dies hängt von der vertraglichen Regelung ab. Wenn nichts vereinbart worden ist, braucht dieser auch nicht gereinigt zu werden, sollte sich aber in einem -normalen- der Nutzung entsprechenden Zustand befinden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: