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Kündigung durch AN / Schikane durch AG?

| 6. März 2014 20:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Am 28.02. habe ich ordentlich zum 31.03. gekündigt. Die Kündigung wurde vom AG so angenommen. Danach, am 03.03. wurde mir sofort die vom AG überlassene Mastercard (nur für Benzin) gesperrt, da ich wegen einer kleinen OP am 19.02. mit Krankschreibung bis 18.03. nach Urlaubsabgeltung ja laut Annahme vom AG sowieso nicht mehr an der Arbeit erscheine.

Ich habe mir nach der gesetzlichen Bestimmung das Recht heraus genommen, den auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen bis 31.03. weiter zu nutzen. Abrechnung über 1%-Regelung erfolgt.

Es folgte ein unfassbarer Email-Verkehr mit meinem Arbeitgeber, in welchem er mir mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot erteilt, obwohl ich mir nichts zu schulden habe kommen lassen, im Gegenteil. Auch meine noch im Büro befindlichen privaten Sachen darf ich nicht mehr abholen, sondern soll Bescheid geben, wann sie mir gebracht werden dürfen.

Nun meine Fragen:
- Ist das mit dem Hausverbot rechtens?
- Dürfen sie mir verbieten, meine persönlichen Sachen aus dem Büro zu holen?
- Darf mein Urlaub für dieses Jahr (8 Tage) einfach von der Restzeit, die ich eigentlich noch zu arbeiten habe, abgezogen werden? Vielleicht bin ich ja auch noch bis 31.03. arbeitsunfähig...das ist jetzt noch nicht abzusehen...
- Muss mir bei Krankschreibung bis 31.03. mein Urlaubsanspruch ausgezahlt werden?
- Muss der Firmenwagen gereinigt zurück gegeben werden? Wenn ja, von innen und von außen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon im voraus.


Einsatz editiert am 06.03.2014 20:18:53

6. März 2014 | 21:24

Antwort

von


(3567)
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30449 Hannover
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihren Fragen:

- Ist das mit dem Hausverbot rechtens?

Ein Hausverbot kann Ihnen der Arbeitgeber jederzeit erteilen. Dies liegt im Bereich er Privatautonomie, wenn ich davon ausgehen darf, dass es kein öffentlicher Arbeitgeber ist. Eine besondere Begründung braucht er dazu nicht.

- Dürfen sie mir verbieten, meine persönlichen Sachen aus dem Büro zu holen?

Das Betretern dürfen Sie verbieten, nicht jedoch die Herausgabe Ihrer Sachen. Falls Sie diese nicht selbst abholen können, sollten Sie dem AG eine kurze schriftliche frist zur Herausgabe (ca. 3 Tage) setzen, die Sie dann notfalls auch gerichtlich durchsetzen können.

- Darf mein Urlaub für dieses Jahr (8 Tage) einfach von der Restzeit, die ich eigentlich noch zu arbeiten habe, abgezogen werden? Vielleicht bin ich ja auch noch bis 31.03. arbeitsunfähig...das ist jetzt noch nicht abzusehen...

Sofern Sie freigestellt worden sind, kann der Arbeitgeber bestimmen, dass der Urlaub damit abgegolten ist, allerdings nur, sofern Sie nicht arbeitsunfähig sind. Ín diesem Fall müsste dieser noch extra abgegolten werden.

- Muss mir bei Krankschreibung bis 31.03. mein Urlaubsanspruch ausgezahlt werden?

Ja das muss er. Unter diesem Link befinden sich gute Rechnungsbeispiele:

http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/502884/Urlaubsabgeltung.html?page=3

- Muss der Firmenwagen gereinigt zurück gegeben werden? Wenn ja, von innen und von außen?

Dies hängt von der vertraglichen Regelung ab. Wenn nichts vereinbart worden ist, braucht dieser auch nicht gereinigt zu werden, sollte sich aber in einem -normalen- der Nutzung entsprechenden Zustand befinden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 9. März 2014 | 17:36

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