Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihres Sachverhaltsberichts wie folgt beantworten möchte:
Nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass auf den Erben über, ohne dass ein Gericht insoweit mitwirkt. Somit ist der Erbe berechtigt über den Nachlass zu verfügen. Allerdings ist es oftmals nötig, dass Sie Ihre Erbenstellung auch beweisen.
Einen Erbschein benötigen Sie aber, wenn a) kein Testament vorhanden ist, b) ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches Testament vorhanden ist und c) wenn der Inhalt des Testaments nicht eindeutig ist.
Die Intention der Bank hier liegt hierin, dass sie feststellen will, wer anstatt Ihres Vaters nunmehr Darlehensschuldner ist. Der oder die Erben sind nicht lediglich hinsichtlich des Vermögens begünstigt, sondern auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten beschwert.
Ohne Testament sind Sie und Ihr Bruder sowie die Mutter Erben und treten somit auch in die Verbindlichkeiten des Vaters als Kreditnehmer ein.
Ob Ihr Bruder einen Auszahlungsanspruch hat, vermag sich hinsichtlich der Sachverhaltsangaben nicht beurteilen. Ein solcher ergibt sich in der Regel bei Errichtung eines Testamentes über den Pflichteilsanspruch/Pflichtteilergänzungsanspruch.
Einen Auszahlungsanspruch bei "negativer Erbschaft" gibt es nicht.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ansonsten hoffe ich, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
J. Dehe
Rechtsanwältin
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