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Könnte ich hier ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen?

20. Februar 2006 18:50 |
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Arbeitsrecht


Ich habe einen meiner Mitarbeiter am 13. Februar schriftlich zum 15. März 2006 gekündigt. Aufgrund der geringen Anzahl meiner Mitarbeiter findet das Kündigungschutzgesetz hier keine Anwendung. Seit dem 17. Februar fehlt dieser Mitarbeiter (er hat sich auch nicht krank gemeldet) unentschuldigt, obwohl der Arbeitsvertrag ja noch bis zum 15. März 2006 läuft.

1. Frage: könnte ich hier ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen?

2. Eigentlich lege ich nicht unbedingt Wert darauf ihm noch für die Zukunft Steine in den Weg zu legen (eine fristlose Kündigung sieht ja im Zeugnis immer schlecht aus). Wegen der Auftragslage stört es mich auch nicht weiter, dass er nicht erscheint. Allerdings bin ich auch nicht bereit, ihm für das Nichtstun zu bezahlen. Kann ich auch so verfahren, dass ich die Fehlzeit bei der nächsten Lohnabrechnung einfach als unbezahlter Urlaub (ohne weitere Rücksprache mit dem Mitarbeiter)ansehe oder wie soll ich mich hier verhalten?? Einen Aufhebungsvertrag wird er nicht abschließen wollen, weil ihm dann das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Das ihm die gleiche Konsequenz bei einer fristlosen Kündigung droht, scheint er nicht zu realisieren.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich basierend auf den vorliegenden Informationen gerne beantworte.

1. "Frage: könnte ich hier ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen?"

Eine klare Antwort auf diese Frage lässt sich nicht finden, da die Antwort von den genauen Umständen des konkreten Einzelfalles abhängt: So stellt sich zum Beispiel die Frage danach, wie das Arbeitsverhältnis bisher verlaufen ist etc.

Prinzipiell kann der Fall natürlich so liegen, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Dies wäre dann der Fall, wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer auch trotz einer auszusprechenden Abmahnung sein Verhalten nicht ändern würde.

Aufgrund der kurzen Schilderung Ihres Falles kann ich Ihnen allerdings nicht zu einer fristlosen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung raten. Falls Sie dennoch die Variante "fristlose Kündigung" weiter verfolgen möchten, empfehle ich Ihnen, vorhe eine persönliche anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

2. "Frage: Fehlzeit - Lohnabrechnung"

Natürlich müssen Sie für Ihren gekündigten Mitarbeiter keinen Lohn bezahlen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Das Arbeitsverhältnis ist ganz eindeutig darauf ausgerichtet, dass der Arbeitnehmer Lohn erhält dafür, dass er dem Arbeitgeber gegenüber seine Arbeit leistet. Dies tut der Arbeitnehmer nicht, weshalb Sie natürlich den Lohn kürzen oder ganz entfallen lassen können.

ch hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Für eine weitere Beratung oder Vertretung stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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