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Kindeswohl

23. Juni 2006 07:19 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Die Bez Reg Muenster hat laufende Widerspruchs und Anfechtungsklagen zur Durchsetzungen der Rechte meines Kindes vor dem Verwaltungsgericht zum Anlaß genommen, daß Familiengericht anzurufen.

Die Bez Regierung behauptet ich gefährde das Kindeswohl und instrumentalisiere das Kind um meine absonderlichen Vorstellungen bei Gericht durchzusetzen.

Das Kind würde wenn ich Recht bekäme eine Sonderstellung in der Schule einnehmen und das gefiele den anderen Eltern nicht. Dadurch würde mein Kind sich ausgrenzen, was nicht im Interesse des Kindes sei.


Ich reagiere jedoch nur auf abstruse Verfügungen der Bez Reg Muenster im Wege des Widerspruchs und der Anfechtungsklage.

Das Familiengericht hat sofort das Verfahren gem BGB 1666 von Amts wegen aufgenommen und droht mit Sorgerechtsentzug, falls ich meine Klagen nicht zurücknehmen würde.


Wie stehen die Chancen ?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Leider lässt sich auf Grund Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen, wie das Verfahren ausgehen wird.

Grundsätzlich wird alleine die Ausnutzung des Rechtsweges gegen behördliche Entscheidungen keine Maßnahmen rechtfertigen. Aber natürlich kommt es hier auf die konkrete Situation an. Und genau diese kann man in diesem Forum nicht beurteilen.

Weiterhin stellt sich die Frage, welche Maßnahmen im Zweifel überhaupt im Sinnes des § 1666 BGB erforderlich wären.

Ich kann Ihnen in diesem Verfahren nur dringlichst anraten, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen. Eine Sichtung der Unterlagen und weitere Informationen sind unerlässlich.

Leider kann ich Ihnen hier keine erschöpfendere Auskunft geben. Ich hoffe trotzdem , Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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