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Kein Lohn erhalten

6. Februar 2007 10:44 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe von mein letzten Arbeitgeber mein Lohn für Dezember 2006 noch nicht erhalten . Ich hatte ein Zeitarbeitsvertrag .
Ich bin jetzt wieder Arbeitslos . Laut Arbeitsvertrag müßte der Lohn bis 15. des Folgemonats erfolgen. Das währe der 15 Januar , bis heute 06.02.07 habe ich noch kein Geld bekommen .Wenn Ich mich bei mein Ehemaligen Arbeitgeber mich melde und nach denn Lohn frage bekomme ich nur die Antwort ich täte mein Lohn bekommen wenn mal Geld reinkommt . ( Ich habe in einer Tiefbaufirma gearbeitet ) .

Andreas

6. Februar 2007 | 11:20

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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Sehr geehrter Fragesteller,

ist in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber bis zum 15. des Folgemonats den Lohn an Sie ausgezahlt haben muss, kommt er mit überschreiten des Termins in Verzug. Ab diesem Tage sind Verzugszinsen vom Arbeitgeber zu zahlen.

Sie haben nunmehr die Möglichkeit Ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Sie können Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen oder den Erlaß eines Mahnbescheids beantragen. Wobei Sie Ihren Bruttolohn und Zinsen aus dem Bruttolohn fordern sollten.

Bitte beachten Sie, dass bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten selbst zu tragen hat, d.h. selbst wenn Ihrer Klage stattgegeben wird müssen Sie Ihre eigenen (Anwalts-)kosten selbst zahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Ihre Kosten.

Beachten Sie bitte weiterhin, dass es in einigen Arbeitsverträgen Ausschlussfristen gibt die besagen dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit keine Lohnforderungen mehr erfüllt werden müssen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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