Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Für die Beantwortung der Frage der Verrechenbarkeit kommt es entscheidend darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind. Sollte dies durch den Mitarbeiter verursacht worden sein, kann verrechnet werden.
In Ihrem Fall jedoch entstand das Defizit allein deswegen, weil zu wenig Arbeit zur Verfügung stand. Sie waren ja bereit, die vertraglich vereinbarten Stunden zu arbeiten und konnten dies ausschließlich aus Gründen nicht, die Sie nicht zu verantworten hatten. Das Beschäftigungsrisiko trifft aber allein den Arbeitgeber.
Ihre Frage ist also konkret dahingehend zu beantworten, dass eine Verrechnung Ihrer Urlaubstage mit den aufgelaufenen Minusstunden nicht erfolgen darf.
Mit freundlichen Grüßen