Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Antwort ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Der Mitarbeiter informiert Sie über das Ergebnis seiner Überprüfung (auch wenn er keine Erhöhung fordert), damit Sie wissen, wie hoch der künftig zu zahlende Unterhalt ist.
Auch der Umstand, dass Sie jetzt offenbar direkt an die Kindesmutter zahlen sollen, ist nicht ungewöhnlich. Wenn nach einer gewissen Zeit festgestellt wird, dass der Unterhalt regelmäßig geleistet wird, ist es nicht unüblich, dass die Zahlungen direkt an den betreuenden Elternteil fließen sollen.
Ob Sie tatsächlich zum Unterhalt verpflichtet sind, kann ich nicht überprüfen, weil mir Ihre Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind. Wenn Sie hier Zweifel haben, sollten Sie einen ortsansässigen, im Familienrecht erfahrenen Anwalt mit der Berechnung des Unterhalts beauftragen. Dies kann, wenn Sie wenig Geld haben, ggf. auch über Beratungshilfe geschehen. Sollte es bei Ihnen an der Leistungsfähigkeit fehlen, kann hier mit dem Jugendamt bzw. der Kindesmutter eine Herabsetzung des Unterhalts vereinbart werden. Es ist zumindest denkbar, dass das Jugendamt den Mindestsatz fordert, ohne zu überprüfen, ob Ihr Selbstbehalt (bei Berufstätigen derzeit 1080 €) gewahrt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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