Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Die Bank, die dem Mann das geschäftliche Darlehen gewährt hat, kann die Zwangsversteigerung der Immobilie nicht einleiten, da dies die Eintragung einer Grundschuld voraussetzt. Diese existiert aktuell nicht. Es ist aber möglich, dass im Rahmen einer Zwangvollstreckung später eine Hypothek eingetragen und aus dieser dann die Zwangsversteigerung eingeleitet wird.
Hinzu kommt, dass aufgrund des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter in das Grundbuch eingetragen wird, da er dann die sog. Verfügungsbefugnis über die Immobilie hat. Dieser kann zwar ohne Zustimmung der Frau das Haus nicht verkaufen, aber die sog. Teilungsversteigerung einleiten.
Wie Sie sehen, kann die schlechte wirtschaftliche Situation des Ehemannes durchaus dazu führen, dass die Immobilie versteigert oder verkauft wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 30.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
und was wäre wenn der ehemann vor der insolvenz, seinen anteil an die frau verkaufen würde oder schenken würde.????
oder geht das ohne zustimmung der bank nicht, die das haus finanziert hat ???
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage habe ich auf Ihren Anruf hin soeben telefonisch beantwortet. Ich wünsche noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler