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Insolvenz - Eheimmobile betroffen?

| 30. August 2013 10:43 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


12:05

Zusammenfassung

Ein Gläubiger kann im Wege der Zwangsvollstreckung eine Hypothek in das Grundbuch einer Immobilie eintragen lassen und hieraus die Zwangsversteigerung betreiben. Im Fall der Insolvenz erhält der Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis über die Immobilie.

sehr geehrte damen und herren,
herr a ist selbständig. seine frau a ist hausfrau.

das ehepaar besitzt ein haus was dene zu je 50% gehört. das haus wird monatlich mit 1000 euro an die bank abbezahlt. - an eine andere bank.

herr a hat aus seiner selbständigkeit einen hohen und einen sehr teuren darlehen, was er so nicht mehr halten bzw, zahlen kann.

wenn herr a insolvenz beantragt, kann die bank, wo das geschäftliche darlehen besteht, das gemeinsame haus von dem ehepaar zur zwangsversteigerung zwingen?? obwohl das geschäftliche darlehen n i c h t über die grundschuld abgesichert ist??????



30. August 2013 | 11:08

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:

Die Bank, die dem Mann das geschäftliche Darlehen gewährt hat, kann die Zwangsversteigerung der Immobilie nicht einleiten, da dies die Eintragung einer Grundschuld voraussetzt. Diese existiert aktuell nicht. Es ist aber möglich, dass im Rahmen einer Zwangvollstreckung später eine Hypothek eingetragen und aus dieser dann die Zwangsversteigerung eingeleitet wird.

Hinzu kommt, dass aufgrund des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter in das Grundbuch eingetragen wird, da er dann die sog. Verfügungsbefugnis über die Immobilie hat. Dieser kann zwar ohne Zustimmung der Frau das Haus nicht verkaufen, aber die sog. Teilungsversteigerung einleiten.

Wie Sie sehen, kann die schlechte wirtschaftliche Situation des Ehemannes durchaus dazu führen, dass die Immobilie versteigert oder verkauft wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. August 2013 | 11:32

und was wäre wenn der ehemann vor der insolvenz, seinen anteil an die frau verkaufen würde oder schenken würde.????

oder geht das ohne zustimmung der bank nicht, die das haus finanziert hat ???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. August 2013 | 12:05

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage habe ich auf Ihren Anruf hin soeben telefonisch beantwortet. Ich wünsche noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler

Bewertung des Fragestellers 30. August 2013 | 12:09

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vielen dank..


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