Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine mündliche Zusage ist nur schwer beweisbar. Natürlich können Menschen, die bei diesen Aussagen dabei waren, als Zeugen fungieren.
Gegen die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens können Sie Rechtsmittel einlegen. Das Insolvenzgericht kann hier nichts unternehmen. Sie können sich aber über das Verhalten des Insolvenzverwalters beschweren. Eventuell wird der Verwalter erlassen und Sie erhalten einen neuen Verwalter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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