Zustimmung zur Grundschuld
vom 25.1.2021
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich habe zusammen mit einem Partner vor ca 1 Jahr ein Grundstück mit Miethaus (2 Wohnungen) gekauft. Wir sind zu gleichen Teilen im Grundbuch als Eigentümergemeinschaft eingetragen. Es gibt keine weiteren diesbzgl. Vereinbarungen. Nun möchte mein Partner für seine Bank eine Buchgrundschuld auf das Objekt eintragen lassen, um mit dem Bankkredit eine andere Verpflichtung abzulösen. Für die Grund ...