Garten-"Gestaltung" weicht erheblich vom Freiflächennutzungsplan ab
vom 9.5.2021
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Im vorliegenden Fall wurde eine Wohnung in einer Mehrfamilienhauswohnanlage erworben mit einem Sondernutzungsrecht an einem insgesamt 211 qm großen Gartenanteil. Der Freiflächengestaltungsplan war in verkleinerter Form in der Baubeschreibung enthalten, welcher als Anhang im notariellen Kaufvertrag aufgeführt war und von allen Seiten so unterschrieben wurde. Im Freiflächengestaltungsplan sind ...