Beschluss zur Änderung der Gemeinschaftsordnung
vom 6.10.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann / Hannover
In der Gemeinschaftsordnung steht: Nutzen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums werden im Verhältnis der Miteigentumsanteile aufgeteilt. In der Abrechnung wurden die Kosten der Verwaltung und der Garage nicht nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Die Kosten der Verwaltung wurden nach Wohneinheit und die Kosten der Garage wurden nach Anzahl der Garagen verteilt. Der Verwalte ...