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Hauserbe als Einzelkind

| 15. Juli 2012 07:08 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann ich als Erbe Erbschaftssteuern sparen, wenn meine Eltern mir ihr Reihenhaus vererben wollen?

Erbschaftssteuern fallen für Kinder erst an, wenn das geerbte Vermögen 400.000 Euro pro Elternteil übersteigt. Um Steuern zu sparen, können Eltern schon zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens an die Kinder verschenken. Auch hierbei gilt der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

Im konkreten Fall könnte es sinnvoll sein, das Reihenhaus schon jetzt auf das Kind zu übertragen. Verstirbt ein Elternteil dann erst nach 10 Jahren, kann das Kind bei der Erbschaft erneut den Freibetrag in Anspruch nehmen.

Ich werde von meinen Eltern in ferner Zukunft das Reihenhaus von ihnen erben. Nun geht es darum meinen Eltern zu erklären warum es sinnvoll ist das Haus auf mich umschreiben zu lassen. Sie sollen bis zum Schluss dort wohnen, ich möchte nur das nach ihrem Tod nicht unnötig Steuern zahlen muss. Daher die Frage gilt es noch, dass ab 10 Jahre Überschreibung vor dem Tod, die Erbschaftssteuer geringer ausfällt?

15. Juli 2012 | 08:49

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Kind haben Sie gegenüber jedem Elternteil einen Schenungs- und Erbschaftssteuerfreibetrag von jeweils 400.000 €.

Ihre Eltern müssten daher über ein Vermögen von über 800.000 € verfügen, damit Sie im Erbfall überhaupt Erbschaftsteuer bezahlen müssen.

Sollte das etwaige Erbe diesen Schwellenwert übersteigen, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögensteile im Wege der Schenkung auf das Kind zu übertragen.

Hier gilt ebenfalls der Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Diesen Freibetrag können Sie dann nach 10 Jahren wiederum in Anspruch nehmen.

Wird also das Haus jetzt auf Sie im Wege der Schenkung überschrieben und Ihre Eltern versterben erst nach 10 Jahren, können Sie dann im Rahmen der Erbschaft wiederum einen Freibetrag von 400.000 € in Anspruch nehmen.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 15. Juli 2012 | 10:48

Lieben Dank für Ihre ausführliche Antowrt. Vertsehe ich das nun richtig, dass bei einem Wert von ca. 350.000€ keinen steuerlichen Grund gibt das Haus zu überschreiben? Danke und herzliche GRüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juli 2012 | 10:49

Sehr geehrter Fragesteller,

bei einem Wert von 350.000 € wird keine Erbschaftsteuer für Sie anfallen, so dass eine vorzeitige Übertragung wegen einer Steuerersparnis nicht vorgenommen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 15. Juli 2012 | 09:01

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Super und herzlichen Dank, klasse geschrieben, ich habe es verstanden!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. Juli 2012
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