Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sie keinen Veräußerungsgewinn erzielen und lediglich die Darlehensraten übernommen werden von Ihrem Mann, so ist das Geschäft unproblematisch. Auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden.
Bei dem Geschäft wird Grunderwerbsteuer anfallen, insofern war es unglücklich, die Übertragung erst nach dem Scheidungstermin vorzunehmen.
Da es sich bei den Raten um Kaufpreisraten handelt, stellen diese auch kein laufendes Einkommen dar.
Die Regelung zur Erbschaft und auch das Verbleiben im Darlehensvertrag ist jeweils atypisch für derartige Regelungen, grundsätzlich aber möglich.
Finanzielle Fallen - neben der fortbestehenden gesamtschuldnerischen Haftung - vermag ich sonst nicht zu erkennen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort.
Leider hat mein Exmann erst nach der Scheidung einer einvernehmlichen Regelung zugestimmt, als ich massiv mit Teilungsversteigerung gedroht habe.
Ich habe zu Ihrer Antwort 2 Verständnisfragen:
Ich habe nicht verstanden, ob die zinslosen Raten von meinen Ex an mich steuerliche Kosten verursachen für ihn oder mich, weil es wie ein zinsloses Darlehen gesehen werden könnte. Dies wäre doch nur in geringerer Höhe und einen kürzeren Zeitraum steuerfrei, oder trifft das auf uns nicht zu, weil es Kaufraten sind?
Zweite Rückfrage - wieso es untypisch ist, dass ich im Kreditvertrag verbleibe? Denn die Bank stimmt einem Entlass aus der Kredithaftung nur zu, wenn ein anderer Kreditnehmer einsteigt und das Haus dann umgeschrieben wird. Dieser andere Kreditnehmer ist nicht da, also muss ich im Darlehensvertrag verbleiben. Ein sofortiges Umschreiben des Hauses nimmt mir dann die Sicherheit, solange ich das Geld nicht habe. Welche Alternative gibt es denn als Sicherheit für mich? Wie ist es denn typisch?
Vielen Dank
Das Verbleiben im Grundbuch gewährt Ihnen Sicherheit, nicht jedoch das Verbleiben als Mithafter im Darlehensvertrag.
In der Regel verfolgt man bei einer Scheidung eine einfache Strategie, die vollständige Trennung von Vermögens - und Haftnugsverhältnissen. Daher ist Ihre Lösung atypisch.
Bei den Kaufpreisraten handelt es sich lediglich um gestundete Kaufpreisraten, in diesem Fall ist eine fehlendeer Verzinsung unproblematisch und nicht zu beanstanden. Nicht jede Stundung muss zwingend mit Zinsen versehen sein.