Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Der Auskunftsanspruch umfasst regelmäßig das letzte Jahr. Insoweit erscheinen die Angaben korrekt.
2. Eine komplette Unterhaltsberechnung ist in diesem Forum nicht möglich. Daher kann nicht beurteilt werden, ob Ihr Mann zu wenig Unterhalt gezahlt hat. Ich gehe jedoch davon aus, dass die damalige Berechnung nachvollziehbar war. Dies müsste aber genauer geprüft werden.
3. Ob man rückwirkend einen erhöhten Unterhalt fordern kann, hängt vom Einzelfall ab. Dabei kommt es darauf an, auf Grund welcher Umstände überhat und warum zu wenig gezahlt wurde.
4. Das volljährige Kind hat Anspruch auf Barunterhalt. Wenn Ihr Sohn beim Vater lebt, wird dessen Unterhaltsleistung als Naturalunterhalt gegen gerechnet werden.
Sozialversicherungsbeiträge sind von Ihrem Einkommen abzusetzen (als nur das Nettogehalt anzusetzen). Berufsbedingte Aufwendungen können Pauschal mit 5% abgesetzt werden. Alternativ ist auch der von Ihnen geschilderte konkrete Nachweis zu erbringen und abzugsfähig.
5. Ihr Sohn kann bestimmen, dass der Unterhalt auch an den Vater gezahlt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Ich brauche eine genaue Berechnung, was ich meinem Sohn an Unterhalt zahlen muss. Bitte teilen Sie mir die genaue Berechnungsweise mit.
Vater: 5141,69 Euro Netto
nach Abzug seiner Krankenversicherung ect. bleibt ein Betrag von 4023,12 Euro.
Mutter: 1479 Euro Netto
nach Abzug von Rentenversicherung und Fahrgeld
bleibt ein Betrag von 1146 Euro.
Noch ist mein Sohn 17 Jahre alt. Für die Monate Juli und August- ab Juli lebt er bei seinem Vater- brauche ich die Berechnung, was ich ihm zahlen soll.
Am 06.September diesen Jahres ist mein Sohn 18 Jahre alt. Wie ist die Berechnung dann?
Sehr geehrte Frau B.,
die Nachfragefunktion dient nicht dem aufwerfen von neuen Fragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass insgesamt zwei Unterhaltsberechnungen weder in diesem Forum noch für den geleisteten Einsatz möglich sind. Hierzu sollten Sie einen Kollegen ihres Vertrauens vor Ort aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
- Rechtsanwalt -