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Grundstücksbewertung

24. November 2014 11:58 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Mandant gründete GmbH und kaufte mit GmbH ein Grundstück, welches kurzfristig
wieder veräußert werden soll.
Da er Investor zur Finanzierung braucht, soll die & Co KG angehängt werden.
Somit würden die Erträge Mieterträge und Veräußerungsgewinn aus dem Grundstück in die GmbH fliessen und meine Frage, wie würden dann die Kommanditisten am Gewinn beteiligt? Die KG hätte ja keine Erträge. Außerdem würde die GmbH ja voll mit dem Grundstück haften. Wie kann ich das Problem lösen?

24. November 2014 | 14:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die aufgeworfenen Fragen beantworte ich gern anhand Ihrer Darstellung des Sachverhaltes wie folgt.

Hier scheint es mehr als ein Problem zu geben.
Wegen eines Finanzierungsbedarfes kann man aus einer GmbH nicht einfach so eine GmbH & Co. KG machen. Damit einher geht regelmäßig die Gründung einer neuen Gesellschaft, die den entsprechenden Regelungen des HGB, BGB und GmbH-Gesetzes unterliegt. Soweit das Gesetz hier keine strikten unabänderlichen Regelungen vorsieht, können die Gesellschafter, die der GmbH und der ggf. hinzutretende Kommanditist im Gesellschaftsvertrag alles regeln, was die Belange der neuen Gesellschaft und deren Gesellschafter betrifft. Üblicher Weise werden hier auch die Regelungen der Beteiligung und der Ausschüttung getroffen.

Darüber hinaus stellt sich bei Ihrem dargestellten Grundstückskauf die Frage, wer denn dieses nun erwirbt? Die GmbH oder aber die GmbH & Co. KG?
Sofern nur die GmbH hier nach wie vor erwerben soll, ist der finanzierende Kommanditist raus aus dem Spiel um das Grundstück und hat auch sonst nichts mit den Geschäften, die die GmbH so angeht zu tun, sofern der Gesellschaftsvertrag dies so der GmbH erlaubt.
Üblicher Weise stellt die GmbH in der Kommanditgesellschaft den Part des persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters, auch Komplementär genannt, und beschränkt seinerseits die normaler Weise unbeschränkte Haftung auf das Haftungskapital der GmbH. Neben dem GmbH Vermögen haftet selbstverständlich auch die erbrachte Beteiligungseinlage des Kommanditisten in voller Höhe.

Unter diesem Gesichtspunkt gesehen muss nach Ihrer Darstellung eigentlich die GmbH & Co KG das Grundstück erwerben, so dass der finanzierende Kommanditist auch an den Gewinnen du Verlusten der Gesellschaft teilhaben muss. Der Gesellschaftszweck der KG wäre der gemeinsame Erwerb und die Gewinnerwirtschaftung aus dem zu erwerbenden Grundstück. Allein kann die GmbH dies ja nicht. Nach gesetzlicher Regelung wird die Einlage regelmäßig mit 4% jährlich verzinst soweit keine vertragliche Regelung getroffen wurde. Gewinne der Gesellschaft darüber hinaus werden regelmäßig entsprechend der Beteiligungsverhältnisses verteilt. Weitere Gewinne werden nach der vertraglichen Bestimmung aufgeteilt.

Um eine GmbH entsprechend zu kapitalisieren bedarf es jedoch keiner Umfirmierung in eine GmbH & Co. KG, denkbar darüber hinaus wären Beteiligungen an der GmbH, die Errichtung einer sog. Stillen Gesellschaft oder der Gewährung eines paritätischen Darlehns, bis hin zur einfachen Darlehnsgewährung mit entsprechenden Sicherungsabreden.

Ich rate hier dringend zu einer weiteren Finanz- und Rechtberatung hinsichtlich Ihres Vorhabens, um hier die Möglichkeiten aufzuzeigen und die rechtlichen Hintergründe etwaiger Schritte darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

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