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Grundsicherung im Alter- Schonvermögen nach Hausverkauf

28. November 2019 13:40 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Mutter (alleinstehend, 75 Jahre alt) bezieht Grundsicherung im Alter.

Jetzt hat sie ihr Haus verkauft und nach Abzug einiger Schulden bleiben ihr von der Verkaufssumme noch ca. 20.000€ übrig.

Wie viel Geld darf sie als Freibetrag oder Schonvermögen behalten, ohne dass sie ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter verliert.

Muss sie den Überschuss erst verleben um wieder Anspruch auf Grundsicherung zu haben?

28. November 2019 | 15:03

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

der Vermögensfreitrag beträgt gem. § 1 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im vorliegenden Fall 5.000 €. Das darüber hinausgehende Vermögen ist zur Deckung des Bedarfs der Mutter einzusetzen.

Gem. § 90 III SGB XII darf die Grundsicherung nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, kann auch die Herkunft des Vermögens eine Rolle spielen. Der Schutz des angemessenen Hausgrundstücks endet idR. aber, wenn es verkauft wurde.

Nähere Angaben kann ich aufgrund der wenigen persönlichen Angaben vorliegend nicht machen.

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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