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Großmutter will Kind entgegen des Willens der Mutter aus KITA abholen

13. März 2007 18:14 |
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Familienrecht


Serh geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

vor ein paar Tagen bin ich nach mehreren Streitereien mit meinem Freund aus dessen Haus (ich bin dort gemeldet) ausgezogen. Das Auto musste ich sofort abgeben. Unseren Sohn habe ich mitgenommen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Heute musste ich in das zurückkehren um ein paar Autopapiere und Speilzeug zu holen. Freundlicher Weise habe ich meinen Noch-Freund darüber informiert, da er betrieblich unterwegs war. Doch plötzlich tauchte seine Mutter am Haus auf und verlangte dieRückgabe aller Schlüssel, sonst würden sie das Austauschen der Schlösser veranlassen. Jetzt meine Frage: Muss ich mir das gefallen lassen? Schließlich sind meine privaten Sachen dort drin, die ich abholen möchte bzw muss. Desweiteren will Sie (seine Mutter) den Kleinen aus dem Kindergarten holen, was ich nicht will, da er sowieso schon durcheinander ist. (sie hat es immer einmal in der Woche getan).
Für schnelle Antwort bedanke ich mich schon jetzt.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen gern wie folgt beantworten möchte.

Ihr Freund kann als Eigentümer des Hauses von Ihnen die Schlüssel hierzu ausgehändigt verlangen bzw. es steht ihm überdies frei, die Schlösser in der Wohnung auszutauschen. Sollte die Mutter im Namen Ihres Sohnes die Rückgabe der Schlüssel verlangt haben, ist auch dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings müssen nach vorheriger Ankündigung Vorkehrungen getroffen werden, dass Sie das Haus betreten können, um Ihre Sachen abzuholen.

Das gemeinsame Sorgerecht berechtigt ausschließlich Sie und Ihren Noch-Freund. Die Mutter Ihres Noch-Freundes ist daher grundsätzlich nicht berechtigt, sich hier einzumischen. Am besten Sie treffen mit Ihrem Noch-Freund eine verbindliche, einvernehmliche Regelung bezüglich des Umgangs mit dem Kind, die sie schriftlich fixieren sollten.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den gegebenen Angaben basiert, daneben aber andere Punkte relevant sein könnten, die ein möglicherweise anderes Ergebnis nahe legen würden. Eine umfassende und verbindliche Beratung ist daher nur im Wege einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe, Ihnen die im Rahmen dieses Forums angestrebte erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kraft
Rechtsanwalt


www.jeromin-kraft.de

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