Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen gern wie folgt beantworten möchte.
Ihr Freund kann als Eigentümer des Hauses von Ihnen die Schlüssel hierzu ausgehändigt verlangen bzw. es steht ihm überdies frei, die Schlösser in der Wohnung auszutauschen. Sollte die Mutter im Namen Ihres Sohnes die Rückgabe der Schlüssel verlangt haben, ist auch dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings müssen nach vorheriger Ankündigung Vorkehrungen getroffen werden, dass Sie das Haus betreten können, um Ihre Sachen abzuholen.
Das gemeinsame Sorgerecht berechtigt ausschließlich Sie und Ihren Noch-Freund. Die Mutter Ihres Noch-Freundes ist daher grundsätzlich nicht berechtigt, sich hier einzumischen. Am besten Sie treffen mit Ihrem Noch-Freund eine verbindliche, einvernehmliche Regelung bezüglich des Umgangs mit dem Kind, die sie schriftlich fixieren sollten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den gegebenen Angaben basiert, daneben aber andere Punkte relevant sein könnten, die ein möglicherweise anderes Ergebnis nahe legen würden. Eine umfassende und verbindliche Beratung ist daher nur im Wege einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen die im Rahmen dieses Forums angestrebte erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
www.jeromin-kraft.de
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