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Gebrauchtwagen-Verkauf

| 23. Mai 2006 12:11 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


14:13

Ich habe meinen privaten Gebrauchtwagen über Mobile.de verkauft. Habe den dort angebotenen Musterkaufvertrag genutzt. Nun reklamiert der Käufer, dass die hinteren Stoßdämpfer und irgendein Schlauch defekt sein sollen. Er habe den Schaden in der Werkstatt beheben lassen und fordert mich auf, die Kosten...zumindest anteilig zu übernehmen. Bin ich dazu verpflichtet? Im Vertag heißt es: "Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluß der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt". Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt und wurde vorm Verkauf noch von mir in die Werkstatt gebracht, mit der Bitte Ölwechsel und eine kurze Inspektion durchzuführen, da ich das KFZ verkaufen wolle. M.f.G Wolfgang Fiss

23. Mai 2006 | 12:27

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:


Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung und unter Berücksichtigung des Einsatzes summarisch wie folgt beantworten möchte:

Da vertraglich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden ist, können Sie sich auf diese Klausel des Kaufvertrages berufen und die Ansprüche Ihres Vertragspartners zurückweisen.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird Ihnen, gerade vor dem Kintergrund der letzten Inspektion, nicht vorgehalten werden können.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Mai 2006 | 13:36

Hallo Herr Böhler, danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin selbständiger Fernsehtechnikermeister. Das Fahrzeug war mein Privatfahrzeug. Handelt es sich also eindeutig um einen Vertrag zwischen zwei Privatleuten? Viele Grüße, Wolfgang Fiss

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Mai 2006 | 14:13


Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind zwar Unternehmer, doch spielt dies im vorliegenden Fall keine Rolle, da der Verkauf von Autos nicht zum Gegenstand Ihres Unternehmens zählt. Deshalb sind Sie hier als Privater zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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Vielen Dank für Ihre knappe, aber präzise Beantwortung. Sie haben meine eigene Einschätzung der Situation bestätigt und mir damit sehr geholfen.

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