Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung und unter Berücksichtigung des Einsatzes summarisch wie folgt beantworten möchte:
Da vertraglich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden ist, können Sie sich auf diese Klausel des Kaufvertrages berufen und die Ansprüche Ihres Vertragspartners zurückweisen.
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird Ihnen, gerade vor dem Kintergrund der letzten Inspektion, nicht vorgehalten werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Hallo Herr Böhler, danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin selbständiger Fernsehtechnikermeister. Das Fahrzeug war mein Privatfahrzeug. Handelt es sich also eindeutig um einen Vertrag zwischen zwei Privatleuten? Viele Grüße, Wolfgang Fiss
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sind zwar Unternehmer, doch spielt dies im vorliegenden Fall keine Rolle, da der Verkauf von Autos nicht zum Gegenstand Ihres Unternehmens zählt. Deshalb sind Sie hier als Privater zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt