Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
1.
Sie müssen umgehend einen Rechtsanwalt mit Ihrer weiteren Vertretung und insbesondere der Akteneinsicht beauftragen. Denn dieser muss anhand der Akte prüfen, ob dort tatsächlich ein Geständnis derart vermerkt ist, Amphetamin konsumiert zu haben.
Wer Amphetamin konsumiert, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ihm ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Amphetamin genügt schon der reine Konsum, ein konkreter Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (Anlage 4 Nr. 9.1 zur Fahrerlaubnisverordnung).
Befindet sich dieser Vermerk in der Akte, werden Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis kaum verhindern können. Sie können natürlich vorbringen, dass sich die Polizeibeamten geirrt haben müssen, da Sie eine solche Aussage nicht getätigt haben und sie auch nicht der Wahrheit entspricht- die Erfolgsaussichten des Arguments „die Polizeibeamten haben sich geirrt" sind jedoch erfahrungsgemäß bescheiden.
Findet sich der Vermerk nicht, können Sie argumentieren, das Sie zwar (für einen anderen) besessen, aufbewahrt oder mitgebracht, aber selbst noch nie konsumiert haben (ich gehe davon aus, dies entspricht auch der Wahrheit). Den Strafbefehl hätten Sie lediglich im Interesse einer raschen Erledigung akzeptiert, die Annahme des Gerichts richtig zu stellen sind Sie zudem nicht verpflichtet.
Zum Nachweis Ihrer Konsumfreiheit können Sie sodann ein Drogenscreening anbieten.
2.
Findet sich der Vermerk, wird die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen und die sofortige Vollziehung anordnen- Ihre Fahrerlaubnis ist damit erloschen. Sobald Sie das entsprechende Schreiben erhalten, dürfen Sie nicht mehr fahren. So wie Sie den Zeitablauf schildern, wäre noch diesen Monat damit zu rechnen.
Findet sich der Vermerk nicht, bestehen bei entsprechender Argumentation reelle Chancen, mit einem Drogenscreening „davonzukommen". Dass dieses dann negativ ausfallen muss, dürfte klar sein.
3.
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, steht vor deren Wiedererteilung eine MPU. Diese besteht nicht nur aus dem MPU-Gespräch. Damit Sie die MPU erfolgreich absolvieren können, müssen Sie auch eine gewisse Abstinenzzeit (durch mehrere Drogenscreenings) nachweisen. Diese liegt zwischen 6 und 12 Monaten.
Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, sprechen Sie am besten gleich bei dem Institut vor, das Ihnen die MPU später abnehmen soll. In diesem Gespräch wird man Ihnen darlegen, wie lange die Abstinenzzeit ist, die man von Ihnen erwartet und Ihnen ein Labor benennen, bei dem Sie in dieser Zeit die geforderten Drogenscreenings zum Nachweis der Abstinenzzeit erbringen können. Für die Screenings und die MPU sollten Sie grob im Bereich von 1.000,00 € kalkulieren.
Ich hoffe, Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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