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Führerscheinentzug wegen BTMG-Verstoß

12. November 2016 17:00 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Bereits der einmalige Konsum von Amphetamin genügt für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auf einen konkreten Bezug zum Straßenverkehr kommt es nicht an.

Ende Mai wurde ich von der Polizei im Rahmen einer Personenkontrolle als Fahrgast in einem Reisebus nahe der deutsch-österreichisichen Grenze in Bayern durchsucht, dabei wurden ein Gramm Amphetamin und eine Tablette mit Diazepam bei mir gefunden. Ich unterschrieb auf Empfehlung der Polizisten (die sagten, dass ich andernfalls die Kosten der Wirkstoffanalyse zu tragen hätte) einen Äußerungsbogen auf dem ich angab, dass es sich bei den bei mir gefundenen Substanzen um Speed und Valium handle. Zwei Monate später erhielt ich einen Strafbefehl in dem stand, dass zu meinen Gunsten davon ausgegangen werde dass die Drogen nur für meinen Eigenkonsum bestimmt waren und dass ich zu 10 Tagessätzen verurteilt werde. Jetzt habe ich einen Brief mit dem Betreff "Rechtliches Gehör" von der Führerscheinstelle erhalten, in dem steht dass diese beabsichtigt, mir den Führerschein zu entziehen und dass mir bis kommenden Freitag Zeit gegeben wird, mich entweder schriftlich oder mündlich zur Sache zu äußern oder dem Entzug freiwillig zuzustimmen. Als Grund wird angegeben, dass ich bei der Befragung durch die Polizisten am Tag der Personenkontrolle eingeräumt hätte, am Vortag Speed konsumiert zu haben. Ich bin mir aber sicher, niemals eine solche Angabe gemacht zu haben, und auch auf dem Äußerungsbogen war nichts derartiges vermerkt. Des Weiteren wird angeführt, dass ich bei der Durchsuchung den Eindruck erweckt hätte, unter Drogeneinfluss zu stehen und dass im Rahmen des Strafbefehls davon ausgegangen wurde dass ich die Drogen zum Eigenkonsum besessen hätte.

Zu diesem Sachverhalt hätte ich nun einige Fragen:

1. Kann ich den Entzug meines Führerscheins (gegebenenfalls auch mit anwaltlicher Unterstützung) jetzt noch irgendwie verhindern? Wie soll ich auf den Brief reagieren?

2. Was wird der nächste Schritt der Führerscheinstelle sein? Wann muss ich in etwa damit rechnen, meinen Schein abgeben zu müssen? Ich wohne in Bayern, falls das relevant ist.

3. Sollte mir der Schein tatsächlich entzogen werden, was genau muss ich dann tun um ihn wiederzubekommen? Welche Kosten erwarten mich und wie lange wird es in etwa dauern bis ich ihn zurückhabe?

12. November 2016 | 17:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:

1.

Sie müssen umgehend einen Rechtsanwalt mit Ihrer weiteren Vertretung und insbesondere der Akteneinsicht beauftragen. Denn dieser muss anhand der Akte prüfen, ob dort tatsächlich ein Geständnis derart vermerkt ist, Amphetamin konsumiert zu haben.

Wer Amphetamin konsumiert, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ihm ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Amphetamin genügt schon der reine Konsum, ein konkreter Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (Anlage 4 Nr. 9.1 zur Fahrerlaubnisverordnung).

Befindet sich dieser Vermerk in der Akte, werden Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis kaum verhindern können. Sie können natürlich vorbringen, dass sich die Polizeibeamten geirrt haben müssen, da Sie eine solche Aussage nicht getätigt haben und sie auch nicht der Wahrheit entspricht- die Erfolgsaussichten des Arguments „die Polizeibeamten haben sich geirrt" sind jedoch erfahrungsgemäß bescheiden.

Findet sich der Vermerk nicht, können Sie argumentieren, das Sie zwar (für einen anderen) besessen, aufbewahrt oder mitgebracht, aber selbst noch nie konsumiert haben (ich gehe davon aus, dies entspricht auch der Wahrheit). Den Strafbefehl hätten Sie lediglich im Interesse einer raschen Erledigung akzeptiert, die Annahme des Gerichts richtig zu stellen sind Sie zudem nicht verpflichtet.

Zum Nachweis Ihrer Konsumfreiheit können Sie sodann ein Drogenscreening anbieten.

2.

Findet sich der Vermerk, wird die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen und die sofortige Vollziehung anordnen- Ihre Fahrerlaubnis ist damit erloschen. Sobald Sie das entsprechende Schreiben erhalten, dürfen Sie nicht mehr fahren. So wie Sie den Zeitablauf schildern, wäre noch diesen Monat damit zu rechnen.

Findet sich der Vermerk nicht, bestehen bei entsprechender Argumentation reelle Chancen, mit einem Drogenscreening „davonzukommen". Dass dieses dann negativ ausfallen muss, dürfte klar sein.

3.

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, steht vor deren Wiedererteilung eine MPU. Diese besteht nicht nur aus dem MPU-Gespräch. Damit Sie die MPU erfolgreich absolvieren können, müssen Sie auch eine gewisse Abstinenzzeit (durch mehrere Drogenscreenings) nachweisen. Diese liegt zwischen 6 und 12 Monaten.

Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, sprechen Sie am besten gleich bei dem Institut vor, das Ihnen die MPU später abnehmen soll. In diesem Gespräch wird man Ihnen darlegen, wie lange die Abstinenzzeit ist, die man von Ihnen erwartet und Ihnen ein Labor benennen, bei dem Sie in dieser Zeit die geforderten Drogenscreenings zum Nachweis der Abstinenzzeit erbringen können. Für die Screenings und die MPU sollten Sie grob im Bereich von 1.000,00 € kalkulieren.

Ich hoffe, Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


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