Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist tatsächlich so, dass das deutsche Fahrverbot auch nur in Deutschland und nicht im Ausland gilt. Rein praktisch stehen Sie allerdings vor einem Problem. Sie müssen, wenn Sie das Fahrverbot antreten, Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Für diese Zeit erhalten Sie auch keine Art Ersatzführerschein oder ein ähnliches Dokument, das Ihnen bescheinigt, dass Sie grundsätzlich Inhaberin einer Fahrerlaubnis sind.
Sie werden für diesen 1 Monat auf Ihren Führerschein verzichten müssen und können - sofern Sie in Frankreich erwischt würden - nicht beweisen, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen.
Mir ist nicht bekannt, wie Frankreich mit Fahrern umgeht, die keine Fahrerlaubnis mit sich führen. In Deutschland handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ belegt wird, wenn man bei einer Kontrolle den Führerschein nicht gleich vorweisen kann. Wie Frankreich entsprechende Verstöße ahndet, weiß ich nicht. Österreich und italien handeln sehr restriktiv und man muss mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, wenn man den Führerschein nicht vorzeigen kann.
Ob Sie daher das Risiko eingehen wollen, in Frankreich gegebenenfalls ohne Führerschein angehalten zu werden, sollten Sie davon abhängig machen, mit welchen Bußen/Strafen Frankreich den Verstoß ahndet und sich diesbezüglich über das französiche Fahrerlaubnisrecht erkundigen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe jedoch, dass die Antwort für Sie dennoch hilfreich ist. Bitte beachten Sie die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen