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Erneutes Beantragen der Fahrerlaubnis ohne MPU
9. Dezember 2009 16:13
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen, Herren,
ist es richtig, daß man nach einem Führerscheinentzug 1997 (Trunkenheit) seine Fahrerlaubnis automatisch nach 15 Jahren (2012) wieder beantragen kann, ohne MPU und neue Fahrprüfung. ( Schleswig.Holstein)
mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Frist beträgt 15 Jahre. Grundsätzlich beträgt die Tilgungs- und Verwertungsfrist 10 Jahre. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, d.h. spätestens 5 Jahre nach dem Entzug. Damit errechnen sich insgesamt 15 Jahre.
Fazit: Die MPU-Auflage entfällt nach 15 Jahren; vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG
in Verbindung mit § 29 Abs. 5 StVG
.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
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RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich.
Seine Erklärungen sind sehr verständlich.
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