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Erbt mein Sohn A. von seiner Oma B. wegen Erbausschlagung deren Tochter C (seiner Mu

27. Dezember 2004 23:12 |
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Erbrecht


Das Testament seiner Oma B. lautet:
1. Sollte Herr D., dem ich durch Leibgeding verpflichtet bin und ich gleichzeitig durch Unfall oder sonstwie ableben, sollen meine beiden Töchter C. und E. Erben meines gesamten Besitzes sein.
Im einzelnen:
Meine o.g. Tochter E. soll den Pflichtteil erhalten., meine o.g. Tochter C. soll 3/4 erhalten.
Keinesfalls darf von dem Erbe irgendetwas auf meinen Enkel A. übergehen.
2. Sollte ich, B., vor Herrn D. sterben, setze ich ebenfalls meine beiden o.g. Töchter als Erben ein.
Diese haben aber die Verpflichtung, das Leibgeding für Herrn D. zu erfüllen.
B. starb am 20.08.2004. C. hat die Erbschaft ausgeschlagen.
Frage: Wieviel erbt A., der einzige Sohn von C.(nicht verheiratet). Wirkt sich die Enterbung in Teil 1. des Testaments aus, obwohl Teil 2. zutrifft, B. starb vor D. E. hat das Erbe angenommen und beansprucht das ganze Erbe.

Guten Abend,

grundsätzlich wäre Ihr Sohn als gesetzlicher Erbe seiner Mutter, der C, in deren Stellung als Erbe nach der Großmutter eingetreten.

Da allerdings seine Großmutter ausdrücklich, wenn auch in Teil 1 des Testamentes, Ihren Wunsch zum Ausdruck bringt, daß C unter keinen Umständen erben soll, ist er von der Erbfolge ausgeschlossen. Dies hat dann die Folge, daß die D das ganze Erbe beanspruchen kann. Pflichtteilsansprüche stehen Ihrem Sohn ebenfalls nicht zu, da er nicht direkter Abkommling der Erblasserin ist.

Es tut mir leid, Ihnen nichts angenehmeres mitteilen zu können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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