Guten Abend,
grundsätzlich wäre Ihr Sohn als gesetzlicher Erbe seiner Mutter, der C, in deren Stellung als Erbe nach der Großmutter eingetreten.
Da allerdings seine Großmutter ausdrücklich, wenn auch in Teil 1 des Testamentes, Ihren Wunsch zum Ausdruck bringt, daß C unter keinen Umständen erben soll, ist er von der Erbfolge ausgeschlossen. Dies hat dann die Folge, daß die D das ganze Erbe beanspruchen kann. Pflichtteilsansprüche stehen Ihrem Sohn ebenfalls nicht zu, da er nicht direkter Abkommling der Erblasserin ist.
Es tut mir leid, Ihnen nichts angenehmeres mitteilen zu können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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