Sehr geehrtre Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
Die Frage nach der Erbberechtigung der Adoptivtochter Ihrer Tante kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, wenn sie beerben können soll.
Jedenfalls erstrecken sich die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen nicht auf die Verwandten des Annehmenden (§ 1770 Abs. 1 S. 1 BGB
)
Die Adoptivtochter Ihres Vaters ist mit der Adoption gemäß § 1754 Abs. 2 BGB
Kind des Vaters und damit als Abkömmling gesetzlicher Erbe erster Ordnung (§ 1924 Abs. 1, 4 BGB
) erbberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 19.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
19.05.2014 | 13:04
Sorry das Mißverständnis.
Beerbt die Adoptivtochter meine Tante (Schwester meiner verstorbenen Mutter), wenn kein Testament vorhanden ist ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19.05.2014 | 13:08
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
ausgehend von Ihren Angaben beerbt die Adoptivtochter Ihre Tante nicht, da sie nicht verwandt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt