Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich kurz beantworten lässt:
Wenn keine anderen Verwandten Ihrerseits vorliegen, erbt Ihre Tochter von Gesetzes wegen ausschliesslich (§ 1924 I BGB
). Eine testamentarische Regelung scheint auf Grundlage Ihres Sachverhaltsberichts entbehrlich.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
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Diese Antwort ist vom 12. Juni 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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