Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt: Der Einfachheit halber habe ich die Antworten unter den kopierten Fragen geschrieben:
"Am 12.10 bekam meine Mutter Besuch von ihrem Bruder und dieser teilte meiner Mutter mit, dass deren gemeinsamer Bruder verstorben sei und da deren gemeinsamer Bruder keine Kinder hatte und deren Ehefrau schon verstorben ist, dass das Vermögen an die Geschwister aufgeteilt wird, stimmt das?"
Ja, das stimmt. Das ist so die gesetzliche Erbfolge. (Falls es ein Testament geben sollte, könnte eine andere Erbfolge eintreten.)
Wie sieht eigentlich die Aufteilung des Vermögen aus?
So, das ist die gesetzliche Erbfolge.
Der Bruder teilte meiner Mutter mit, dass der gemeinsame Bruder sehr erfolgreich mit seiner Firma war und das Vermögen sehr hoch sei. Sollte meine Mutter ein Anspruch haben, könnte sie mit dem Handgeld (so nannte es der Bruder) schon etwas aufbauen.
Aber, wie geht es jetzt weiter?
Ihre Mutter kann genaue Auskunft über das Erbe, also den gesamten Nachlasswert von dem noch lebenden Bruder verlangen. Er muss ihr alles offenlegen. Das ist zu empfehlen, damit sie prüfen kann, ob sie auch alles bekommt, was ihr zusteht. Idealerweise sollte sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Der gemeinsame Bruder meinte, dass es ungefähr 4-6 Wochen dauern könnte, bis das Geld auf dem Konto meiner Mutter eingeht, wegen dem Finanzamt etc ...!
Wegen des FA verzögert sich eine Auszahlung des Erbes nicht. Man muss eine Erbschaftssteuererklärung abgeben, die aber mit der Auszahlung nichts zu tun hat. Möglicherweise meint er eher die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht. Da sollten Sie nochmal genau nachfragen.
Kann meine Mutter eigentlich das ganze Geld behalten oder muss sie es den Treuhänder (Wohlverhaltensperiode) abgeben und sollte sie das Geld auf mein Konto überweisen lassen, kann man sie dann Anzeigen wegen Insolvenzverschleppung, weil sie das Geld an den Gläubiger verheimlicht?
Wir haben den Insolvenzverwalter mal so hintenrum gefragt, was passieren würde, würde meine Mutter etwas Erben und dieser meinte nur folgendes
in der vorbezeichneten Angelegenheit teile ich mit, dass das Verfahren mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - vom 18.11.2020 aufgehoben wurde und die Schuldnerin sich somit im Restschuldbefreiungsverfahren befindet und die Insolvenzmasse keinen Anspruch auf etwaiges Guthaben hat.
Wenn das die Auskunft des Insolvenzverwalters war, so ist von deren Richtigkeit auszugehen. Sie sollten aber sicherheitshalber dem Insolvenzverwalter noch einmal von allen Details in Kenntnis setzen und die Einzelheiten der Erbschaft mitteilen. Ich kann ja hier nicht genau sehen, was Sie ihn gefragt haben, daher diese Empfehlung. Sie müssen absolut wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst besteht die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen. Teilen Sie dem Insolvenzverwalter ALLES (!!!) mit.
Wir haben jetzt mein Konto angegeben. Kann das Sozialamt dieses Geld - gegen mich - als Vermögen verwenden und meine Sozialleistungen einstellen oder sollten wir uns schriftlich bestätigen lassen, dass das Geld nicht mir sondern meiner Mutter gehört, damit man mir meine Leistungen nicht sperrt?
Ich kann nur dringend davon abraten, dass Ihre Kontonummer genannt wird, denn Sie sind nicht Erbe. Auch hier drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Auch ist zu befürchten, dass Ihre Sozialleistungen gestrichen werden. Achtung, auch hier Strafbarkeiten möglich. Solange Ihre Mutter noch nicht einmal alle Einzelheiten der Erbschaft kennt, sollte sie keinerlei Erklärungen abgeben. Sie sollte erst einmal Auskunft vom noch lebenden Bruder verlangen, er schuldet hier auch schriftliche Nachweise.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
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Kann man nicht beim Finanzamt oder Amtsgericht anrufen oder irgendwo beim Amtsgericht, ob meine Mutter wirklich ein Erbanspruch hat, nicht dass der Bruder nur Blödsinn erzählt hat?
Zu ihren Antworten
Sie müssen absolut wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst besteht die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen. Teilen Sie dem Insolvenzverwalter ALLES (!!!) mit.
WAS KANN MEINE MUTTER PASSIEREN, SO STRAFRECHTLICH? SIE HAT KEINE VORSTRAFEN, NOCH NIE ETWAS MIT POLIZEI ZUTUN GEHABT
Ich kann nur dringend davon abraten, dass Ihre Kontonummer genannt wird, denn Sie sind nicht Erbe. Auch hier drohen strafrechtliche Konsequenzen
WELCHE KONSEQUENZEN UND GEGEN WEM? Meine Mutter hat ja meine Bankverbindung angebenen, wegen die laufende Insolvenz
Auch ist zu befürchten, dass Ihre Sozialleistungen gestrichen werden. Achtung, auch hier Strafbarkeiten möglich.
SOZIALLEISTUNGSBETRUG SEHE ICH ALS LAIE NICHT, DA DAS GELD JA NICHT MIR GEHÖRT, SONDERN MEINER MUTTER UND DAS KANN MAN JA AUCH NACHWEISEN
Es kommen Strafbarkeiten wegen Betrugsdelikten in Betracht. Ob das im Einzelfall so ist, kann online nicht abschließend beurteilt werden, da man dafür auch Unterlagen lesen muss. Ich muss hier zum sichersten Weg raten.