Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie ohne Testament versterben, erben Ihre Kinder je zur Hälfte. Das hat nicht s mit dem Pflichtteil zu tun, sondern mit der gesetzlichen Erbfolge. Ihre Haushälfte geht also auf Ihre Kinder in Erbengemeinschaft über.
Wenn Sie das nicht wollen, muss ein Testament errichtet werden,mit dem Sie z. B. Ihre Freundin als Alleinerbin einsetzen. In diesem Fall stehen aber Ihren Kindern Pflichtteilsansprüche zu. Diese lassen sich auch praktisch nicht ausschließen.
Sie könnten Ihrer Freundin das Wohnrecht oder den Nießbrauch an Ihrem Anteil der Immobilie zuwenden. Allerdings müsste Ihre Freundin bei jeder Erbschaft oder bei jedem Vermächtnis dann erhebliche Erbschaftssteuern bezahlen, die ihre Leistungsfähigkeit vermutlich übersteigen.
Die einfachste Lösung wäre eine Eheschließung mit einem anschließenden Testament. Hier käme dann ein Berliner Testament in Frage, bei dem Sie sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Erben des Letztversterbenden einsetzen. Für ein Testament wäre die Form der notariellen Beurkundung anzuraten, damit es nicht zu Formfehlern und missverständlichen Formulierungen kommt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
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