Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass nach § 2033 BGB
verfügen. Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf aber der notariellen Beurkundung.
Vor diesem Hintergrund kann der Miterbe (60%-Anteil) einen Erbanteil von 10 % auf den anderen Miterben übertragen.
Nach Art. 6 des Gesetzes 29/1987 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien werden die Schuldner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht zur Zahlung der Steuer herangezogen, unabhängig von der Belegenheit der Vermögensgegenstände und der Rechte, die Bestandteil des zu versteuernden Vermögenszuwachses sind.
Das o.g. Gesetz enthält allerdings keine Regelung darüber, ob es zu einer Verminderung der Bemessungsgrundlage kommt, wenn ein Miterbe einen Teil seines Erbanteils auf einen anderen Miterben übertragt.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Miterbe seinen 60%-Anteil versteuern muss.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 28.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 28.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen