Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihre Einsatzes.
1. Zunächst möchte Ihnen dringend anraten, Sich von einem arbeitsrechtlich orientierten Kollegen vertreten zu lassen. Die Gefahr, Fehler zu begehen, ist andernfalls unvernünftig groß.
2. Grundsätzlich werden Sie in jedem Fall mit einer Sperrfrist rechnen müssen, wenn Sie einer Kündigung nicht widersprechen. Ihre Sozialdaten dürften beim Arbeitsamt mit der Umschreibung "fast unkündbar" betitelt werden.
Wie Sie schon richtig vermutet haben, wird auch das Integrationsamt einer Kündigung nicht zustimmen. Eine Kündigung wäre nach Ihren Ausführungen auch nur aus betriebsbedingten Gründen möglich.
Wenn Sie einer Kündigung jedoch nicht widersprechen,obwohl Sie es könnten, unterfallen Sie der Sperrfrist.
Einer Änderungskündigung müssen Sie auch nicht zustimmen, und wenn, dann nur unter Vorbehalt, um die Gründe in einem anschließenden Gerichtsverfahren überprüfen zu lassen. Genau das wollen Sie aber gerade nicht. Damit würden Sie wieder der Sperrfrist unterfallen.
3. Letztlich bleibt Ihnen aus meiner Sich nur eine Möglichkeit, wenn Sie wirklich aus der Firma ausscheiden wollen. Sie müssen einen Aufhebungsvertrag aushandeln, der Ihre finanziellen Nachteile beim Arbeitsamt und der Steuer ausgleicht. Dazu bedarf es Verhandlungen mit Ihrem AG, die Sie keinesfalls ohne anwaltliche Vertretung führen sollten.
Grundsätzlich sollten Sie dazu noch wissen, dass es kein Recht auf eine Abfindung gibt. Die Zahlung einer Abfindung durch den AG ist freiwillig. Sie haben nur ein Recht auf Überprüfung, ob eine Kündigung sozial oder sonstwie gerechtvertigt ist. Der Rest ist reine Verhandlungssache.
Zusammenfassend bleibt also zu sagen:
Die günstigste Möglichkeit für Sie, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, ist ein Aufhebungsvertrage. Dieser sollte Ihre finanziellen Nachteile ausgleichen. Zur Aushandlung eines solchen Vertrages sollten Sie Sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Gerne können Sie Sich zu diesem Zweck auch an meine Kanzlei wenden, wodurch jedoch weitere Kosten entstehen würden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Dolscius,
vielen Dank für Ihre Rechtsberatung.
Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Ich werde also wie folgt vorgehen:
Sollte ich eine Änderungskündigung erhalten, werde ich diese gerichtlich angehen (wg. schwerbehinderung etc.).
Da meine Chancen hoch stehen, dass das Integrationsamt dieser Kündigung nicht zustimmt, warte ich ab, bis mein Arbeitgeber auf mich wg. eines Aufhebungsvertrages zukommt.
Hier verhandle ich dann (mit einem Rechtsanwalt) meine Nachteile (Sperrfrist, Steuer) aus, und nehme die Sperrfrist in Kauf.
Die Arbeitsagentur wird sich dann sicherlich um mich kümmern, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
!!!!Sollte mich jedoch der Arbeitgeber "rauseckeln" wollen, um mich zu einer eigenen Kündigung zu drängen, werde ich das Integrationsamt einschalten.!!!
Hab ich Ihren Rat so richtig verstanden???
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist die eine Variante, mit der Sie vorgehen könnten.
Alternativ hätten Sie auch die Möglichkeit, Sich direkt mit Ihrem AG in Verbindung zu setzen (über einen Anwalt), um mit Ihm gemeinsam über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen.
Ich würde jedoch die erste Variante wählen, da es sonst in einem späteren Verfahren so aussehen könnte, als wollten Sie in jedem Fall gehen. Dieser Eindruck schwächt Ihre Verhandlungsposition, ich würde ihn daher gar nicht erst entstehen lassen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch einen angenehmen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt