Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Falls Sie einen Vertrag haben, der auf 38,5 Stunden läuft und Sie nicht mehr als 38,5 Std. arbeiten, können in diesem Rahmen keine Überstunden anfallen.
Falls Sie aber nunmehr einen 36 Std.Vertrag haben, ist darüber hinaus geleistete Arbeiten als Überstunden zu betrachten und der Vertrag nicht eine andere Regelung enthält. Auch ohne vertragliche Regelung haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden (Grundvergütung), da Sie eine quantitative Mehrleistung erbringen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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