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Arbeitsvertrag Minijob - unregelmäßige Stunden pro Monat

3. August 2018 11:16 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen & Herren,

für einen Arbeitsvertrag benötige ich rechtlich korrekte Angaben, wie ich die Stunden pro Woche aufführen kann, wenn pro Monat die Arbeitszeit variiert? Kann ich einen durchschnitt der zu erwatenden Stunden auf´s Jahr gesehen errechnen? Kann ein Mitarbeiter in einem Monat 2 Stunden in einem anderen Monat 25 Stunden arbeiten? Und wie berechne ich dann den gesetzlichen Urlaub bzw. die bezahlten Urlaubstage?

Besten Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Man kann die monatliche Entgeltgrenze im Minijob von 450 EUR innerhalb eines Jahres flexibel gestalten, wenn dabei folgendes beachtet wird:

Bilden Sie ab Beschäftigungsbeginn 12-Monats-Zeitraum. Innerhalb dessen können die Stunden flexibel gestaltet werden, ein Durchschnitt ist zu nennen. Allerdings dürfen die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis inklusive Einmalzahlungen innerhalb des Jahreszeitraums 5.400 EUR nicht übersteigen.
Wenn also die Arbeitszeiten schwanken und in einzelnen Monaten über 450 EUR erzielt wird, gilt die Beschäftigung noch als Minijob, wenn die jährliche Grenze von 5.400 EUR eingehalten wird.

Es muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben: Ein zeitlich begrenzter Vollzeitjob kann man nicht als Minijob ansehen, nur dadurch, dass das Entgelt auf 12 Monate umgelegt wird.

Um in Einzelfragen ganz sicher zu gehen, kann man auch bei der Minijob-Zentrale nachfragen.

Wenn Ihr Mitarbeiter mal 2 Stunden und mal 25 Stunden arbeitet, aber die obigen Grenzen beachtet werden, so sehe ich keine Hinderungsgründe.

Den Urlaub berechnen Sie nach den vereinbarten Tagen im Monat. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist 20 Tage bei einer 5- Tage Woche. Vereinbaren Sie etwa mit Ihrem AG, dass er durchschnittlich 2 Tage arbeitet, so muss er 2 Tage Urlaub nehmen. Ob er dann in einem anderen Monat mehr gearbeitet hat, ist unbeachtlich.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2018 | 12:29

vielen Dank.

Aber was genau muss ich dann in den Arbeitsvertrag schreiben. Ich habe gelesen, dass es nicht rechtens ist bei den tagen / Stunden pro Woche "flexibel" zu schreiben. Ich muss also, z.B. 4 Stunden pro Woche bzw. 1 Tag pro Woche schreiben. Aber gibt es dann nicht ein Problem, wenn ich mal 0 Stunden im Monat habe und nichts überweise? Bei 1 Tag pro Woche und 4 Stunden für diesen 1 Tag, wie viel Tage und Stunden muss ich dann an Urlaub bezahlen?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2018 | 12:45

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage teile ich gerne folgendes mit:

Sie müssen eine durchschnittliche Stundenzahl und Arbeitstage im Monat angeben. Wenn in einem Monat ausnahmsweise nicht gearbeitet wurde, überweisen Sie auch nichts. Die pauschalen Abgaben müssen Sie aber zahlen.

Der AN hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen für eine 5 Tage Woche. Wenn er einen Tag arbeitet, sind das also 4 Tage. Will der AN eine Woche nicht kommen, muss er einen Tag von den vier Tagen an Urlaub nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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