Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb von 360 Tagen in den letzten 3 Jahren - ab dem 1.2.2006: innerhalb von 2 Jahren - Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dies ist bei Ihnen der Fall.
Ich empfehle Ihnen folgende Homepage zur Errechnung der genauen Höhe des Arbeitslosengeldes:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist auch davon abhängig, ob ein Kind vorhanden ist sowie in welcher Steuerklasse der Berechtigte einzuorden ist. Daher können wir Ihnen die Höhe nicht errechen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille