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Anspruch auf Arbeitszeugnis, 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

23. Mai 2007 15:45 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin vor 3 Jahren von meinen Arbeitsgeber gekündigt wurden .Diese Kündigung erfolgte aber nicht Rechtsmässig da ich im
2. Monat schwanger war .Wir einigten uns über eine Kündigung aus Betriebs bedingten Gründen.Ich unterschrieb einen Aufhebungsverlag und erhielt eine Abfindung von 2.500 Euro. Jetzt benötige ich ein Arbeitszeugnis,was mir mein emaligen Arbeitgeber nicht geben will . Habe ich nach 3 Jahre trotzdem Anspruch darauf?

23. Mai 2007 | 16:42

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn der Arbeitgeber das Zeugnis nicht freiwillig erteilt, werden Sie dies voraussichtlich nicht mehr erhalten.

Zwar verjährt der Zeugnisanspruch grundsätzlich erst nach drei Jahren. Hier kommt es im Einzelnen auf den Zeitpunkt der Beendigung an. Wenn das Arbeitsverhältnis bereits 2003 geendet hat, sind Ihre Ansprüche verjährt.

Bedeutsamer ist in der Praxis aber das Erlöschen des Zeugnisanspruchs durch Verwirkung. Der Zeugnisanspruch ist verwirkt, wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis nicht innerhalb angemessener Frist verlangt hat und beim Arbeitgeber aufgrund dessen der Eindruck erweckt worden ist, der Arbeitnehmer beanspruche das Zeugnis nicht mehr. Eine Verwirkung wird in der Rechtsprechung etwa nach 10 - 12 Monaten angenommen, wenn dem Arbeitgeber die Erfüllung des Zeugnisanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist.

Zuletzt könnte der Anspruch durch die Aufhebungsvereinbarung ausgeschlossen sein, wenn sich dort eine Ausgleichsklausel findet. Eine solche liegt vor, wenn sich Formulierungen finden nach denen "alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen sind" oder ähnlich formuliert. Prüfen Sie daher noch einmal die Aufhebungsvereinbarung.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und bedaure keine anderslautende Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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