Ich habe mit einer Auszahlung (100000DM ) meiner Schwester im Jahre 2000 das Haus meiner Eltern erworben. Meinen Eltern wurde ein Wohnrecht auf Lebenszeit auf die untere Etage eingetragen. Ich beziehe seitdem Eigenheimzulage mit Kinderzulage unseres Kindes. Das Kind ist voll auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Im Jahr 2005 kaufte meine Frau eine Eigentumswohnung in Höhe von 85000€ mit Sitz an einem anderen Finanzkreis.Ende 2005 meldeten wir drei unseren Wohnsitz um damit meine Frau für 2005 noch die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen kann.Ich selbst habe als Zweitwohnsitz das Haus mit angegeben.Jetzt meine Fragen:Bekomme ich für 2006 und 2007 und zeitgleich meine Frau ab 2005 die Eigenheimzulage?Wenn ja bekommen beide auch die Kinderzulage? Oder muss das Kind zu halben Teilen aufgeteilt werden? Wenn nur meine Frau die Kinderzulage bekommt muss ich meine Kinderzulage bei meinem Finanzamt kündigen?
Was kann meine Frau alles mit angeben um möglichst nah an die 1250€ zu kommen?(Notargebühren?)
Wir haben die Wohnung fast komplett entkernt( beide Badezimmer und Küche komplett saniert mit Erneuerung des Estrichs , 7Türen mit Zargen ausgewechselt,alle Heizkörper erneuert, im Wohnzimmer 35qm neuen Estrich gelegt,Wasser und Heizungsleitungen komplett erneuert etc.)Welche Sanierungskosten können mit angegeben werden?
Ich bedanke mich im vorraus
Sie stellen für den Mindesteinsatz nicht eine Frage, sondern mehrere Fragen zu insgesamt vier Themenkomplexen. Eine qualifizierte Beantwortung werden Sie für diesen Einsatz nicht ernsthaft erwarten. Ich bitte Sie, den Einsatz wesentlich zu erhöhen oder die Frage abzuspecken.
Ihre Anfrage beantworte ich auf Basis des dargestellten Sachverhaltes wie folgt:
1. Bekomme ich für 2006 und 2007 und zeitgleich meine Frau ab 2005 die Eigenheimzulage?
Sie bekommen zeitgleich Eigenheimzulage.
Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung die Gewährung der Eigenheimzulage aus. Aber nach dem Wegfall der doppelten Haushaltsführung (z.B. nach 2 Jahren) kann für den verbliebenen Zeitraum die Eigenheimzulage begehrt werden. D.h., wenn Sie in Ihrer Steuererklärung den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung absetzen, entfällt der Anspruch. Soweit Sie dies nicht tun bleibt Ihnen der Anspruch erhalten.
2. Wenn ja bekommen beide auch die Kinderzulage? Oder muss das Kind zu halben Teilen aufgeteilt werden? Wenn nur meine Frau die Kinderzulage bekommt muss ich meine Kinderzulage bei meinem Finanzamt kündigen?
Wenn jeder Ehegatte Alleineigentümer einer Immobilie, gibt es neben der Eigenheimzulage auch die Kinderzulage für jedes Kind doppelt. Eine Teilung wird nur bei einer Beantragung der Eigenehimzulage für eine gemeinschaftlichen Immobilie vorgenommen.
3. Was kann meine Frau alles mit angeben um möglichst nah an die 1250€ zu kommen?(Notargebühren?)
Wir haben die Wohnung fast komplett entkernt( beide Badezimmer und Küche komplett saniert mit Erneuerung des Estrichs , 7Türen mit Zargen ausgewechselt,alle Heizkörper erneuert, im Wohnzimmer 35qm neuen Estrich gelegt,Wasser und Heizungsleitungen komplett erneuert etc.)Welche Sanierungskosten können mit angegeben werden?
Nach § 8 EigZulG können Modernisierungsmaßnahmen bis zur Ausschöpfung der Förderobergrenze geltend gemacht werden. So sind Modernisierungen wie neue Heizungstechnik ein neues Bad, eine neue Küche, neue Leitungen zu berücksichtigen. Insoweit gehe ich davon aus, dass Sie die gesamten geschilderten Kosten als Modernisierungskosten geltend machen können und sollten.
Regelmäßige Erhaltungsarbeiten wie Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten sowie Wartungen zählen allerdings nicht dazu.