Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
a.)Wird das Geld (Schenkungen) der letzten Jahre mit dem Erbe zusammen gezählt.
Ja, es werden bei der Erbschaftsteuer die Schenkungen der letzten 10 Jahre einbezogen, wenn es um den Freibetrag von € 400.000 geht.
Waren Sie auch Erbe nach Ihrem Vater oder war dies lediglich die Mutter, die aus dem Erbe sie dann beschenkt hatte? Das könnte für die Freibetragsberechnung relevant werden!
b.) Bekomme ich Probleme die Schenkungen nicht angemeldet zu haben?
Eher nicht, da die Schenkungen bislang unterhalb des o.g. Freibetrages geblieben waren.
c.) Bekomme ich Probleme mich nicht in den ersten 3 Monaten beim Finanzamt gemeldet zu haben ?
Nein.
d.)Muss ich mit einer Strafe/Anzeige rechnen.
Nein, da durch die Schenkungen keine Steuern entstanden sind, besteht kein strafrechliches Risiko (Steuerhinterziehung).
e.)Ist da eine Verbindung zwischen Einkommensteuer und Erbschaftssteuer ?
Nein, nicht direkt. Natürlich kann geerbtes Vermögen in Deutschland im Nachgang Einkommensteuerpflichten auslösen, wie etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen als beschränkte steuerpflichtige inländische Einkünfte nach § 49 EStG
.
Ebenso kann die Einkommensteuer des Erblassers aus Veranlagungszeiträumen vor dem Versterben als Nachlassverbindlichkeit zählen. Zudem übernehmen Sie als Erbe und Rechtsnachfolger die Pflicht, noch abzugebende Einkommensteuererklärungen für den Erblassers zu erledigen.
f.) Ist für Erbschaftssteuer das gleiche Finanzamt/Abteilung zuständig ?
Nein, maßgeblich ist die Erbschaftsteuerveranlagungsstelle des Finanzamtes (Wohnsitz des Erblassers)
(g) Was sind meine Optionen? Was soll ich machen ?
Der Erbfall ist anzuzeigen und eine realistische Frist für die Abgae der Erklärung der ErbSt mit dem Finanzamt abzustimmen.
Zudem verweise ich nochmal auf den ersten Punkte (erbe des Vatrers und Freibeträge), den es ggf. zu untersuchen gilt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater kann ich Sie auch gern gg. dem Finanzamt und bei der Abwicklung der Angelegenheit rechtlich wie steuerlich unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Nils Hoefer
Sander-Wietfeld-Ring 7
33102 Paderborn
Tel: +49 5251 2020 900
Web: http://www.hoefer-legal.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Nils Hoefer
Sehr geehrter Herr Hoefer,
Haben sie recht vielen Dank für all Ihre antworten !!!
Hier noch eine Frage um sicher zu gehen das ich das richtig verstanden habe.
Meine Mutter war in Überlingen am Bodensee angemeldet, ich in Konstanz - Für das Erbe ist das Finanzamt Überlingen zuständig?
Ich würde es sehr schätzen wenn Sie mir bei der Formulierung für das Finanzamt helfen könnten.
Habe auch noch einige Fragen.
Ob und wie ein Weg aussehen könnte um das Geld nach dem Hausverkauf (Tod meines Vaters) aus der Gesamtsumme herausgehalten werden kann.
Wird das Finanzamt die Konten (2) meiner Mutter detailliert anschauen Evtl. sogar meine Konten?
Das Testament wurde von meinen Eltern 1983 handgeschrieben (Text haben sie irgendwo im Internet gefunden) wo sie sich kreuzweise eingesetzt haben.
(Wurde mir nach Thailand zu geschickt, Nachlassgericht Stempel 18.Feb.2020)
Bitte Sind Sie so nett und machen mir einen Vorschlag.
Gruss & Herzlichst
Es ist richtigerweise das Finanzamt Überlingen (=letzter Wohnsitz Erblasser).
Zu den anderen Anfragen schreibe ich ihnen per Email, dies sind keine Nachfragen im Sinne dieser Option der Plattform, sondern würden zusätzlichen Aufwand bedeuten.
MfG