Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer liegen vor, da der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
II. Sie sollten jedoch vor Rechnungsstellung dem FA anzeigen, dass Sie (nunmehr auch) selbständig („freiberuflich“) tätig sind. Das FA wird Ihnen dann einen Fragebogen zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusenden und Sie insoweit steuerlich erfassen. In dem Fragebogen sind auch Angaben dazu zu machen, ob Sie von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen möchten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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