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§19 UStG - Antrag erforderlich

13. März 2007 15:18 |
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Steuerrecht


Liebe Anwältin,
lieber Anwalt,

ich arbeite als normaler Angestellter, schreibe allerdings in meiner Freizeit Kurzgeschichten und Romane. Einen Roman konnte ich nun bei einem Verlag platzieren. Der Verlag hat mir freundlicherweise für die Rechnungserstellung eine Vorlage geschickt, auf der für Umsatzsteuerbefreite nach § 19 UStG der Satz angegeben ist "Ich bin als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG .". Dies würde ich aus Vereinfachungsgründen natürlich gerne verwenden.

Mein gesamter Jahresumsatz aus Schriftstellertätigkeiten (sonstige selbstständige Tätigkeiten liegen nicht vor) für 2007 wird 2.100 Euro betragen. Daher müsste ich nach § 19 UStG ja die Befreiungsmöglichkeit haben.

Meine Frage: Liege ich damit richtig? Und wenn ja, ist dafür eine Anmeldung/ein Antrag beim Finanzamt erforderlich oder reicht die obige schlichte Angabe auf meiner Rechnung? Falls Landesrecht eine Rolle spielt: NRW.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer liegen vor, da der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

II. Sie sollten jedoch vor Rechnungsstellung dem FA anzeigen, dass Sie (nunmehr auch) selbständig („freiberuflich“) tätig sind. Das FA wird Ihnen dann einen Fragebogen zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusenden und Sie insoweit steuerlich erfassen. In dem Fragebogen sind auch Angaben dazu zu machen, ob Sie von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen möchten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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