Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Welche Strafe erwartet mich im schlechtesten Fall.
Momentan sind es 5420 €, die Sie nicht gezahlt haben. Eine Verjährung ist nicht eingetreten. Bei dieser Summe kommt keine Einstellung des Ermittlungsverfahrens (sollte es beginnen) in Frage, aber auch keine Gefängnisstrafe. Sie haben eine Geldstrafe zu erwarten. Ihre Privatinsolvenz und Familienverhältnisse werden die evtl. Strafe nicht mildern, wohl aber den Umstand, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Hier sind die Richtwerte
https://praxistipps.focus.de/strafen-fuer-steuerhinterziehung-das-erwartet-steuer-betrueger_103177#:~:text=1.000%20Euro%20unterschlagene%20Steuer%20wird,mit%20120%20%2D%20220%20Tagess%C3%A4tzen%20belegt.
Danach wäre der Rahmen 20-60 Tagessätze.
Tagessatz berechnen hier:
http://www.tagessatzrechner.de/
Ansonsten muss man evtl. überlegen, was man erklärt, wenn der Prüfer die Änderung auf der Rechnung sieht. Sie müssen ihn sicher nicht darauf aufmerksam machen. Wer zahlt den Kredit zurück, geht das von Ihrem Konto? Falls nicht, besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass der Prüfen allein deswegen das sieht. Dann wäre zu überlegen, ob Sie ihm die Rechnung überhaupt zeigen, weil dann kann Ihr Verwandter Schwierigkeiten bekommen und Sie zusätzlich wegen evtl. Urkundefälschung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen