Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst sollten Sie sofort einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen.
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Finanzamt eingegangen sein.
Den Einspruch sollten Sie wie oben geschildert begründen.
Also, dass Sie aufgrund der Beratung auch keine Mehrwertsteuer in den Rechnungen berechnet haben und Ihnen demzufolge ein Schaden entstanden ist, den Sie ggf. im Wege der Amtshaftung geltend machen müssten.
Bedenken Sie aber, dass das Gespräch sehr schwer zu beweisen ist und dass Sie, sollten sie den Anspruch aus Amtshaftung geltend machen wollen, die Beweislast innehaben, d.h. Sie müssen beweisen dass das Gespräch so statt gefunden hat.
In Anbetracht der schwierigen Beweislage würde ich, nach der Einlegung des Einspruchs, den zuständigen Sachbearbeiter aufsuchen und versuchen eine einvernehmliche Regelung zu finden.
Ggf. läßt sich das Finanzamt auf eine Ratenzahlung ein.
ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Philipp Kampe
mail@ra-kampe.de
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich danke Ihnen sehr für die Orientierung, die Sie mir gegeben haben. Wenn Sie erlauben, dann würde ich gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen.
Wenn ich Sie richtig interpretiere, dann kann ich die "Amtshaftung" in der Praxis vergessen, denn das Gespräch kann ich nicht beweisen. Ich sehe da keine Chance. Fazit: Die Forderung des Finanzamtes wird wohl bestehen bleiben.
Bleibt also nur: Einspruch erheben, den Einspruch höflich begründen, eine eidesstattliche Erklärung beilegen und das Amt bitten, seinen Ermessensspielraum zu meinen Gunsten auszuschöpfen. Und dann eben mit dem Ergebnis leben, das sie mir anbieten.
Wenn Sie keinen groben Schnitzer in meiner Strategie sehen, dann würde ich das so angehen.
Schon ohne Nachfragemöglichkeit war Ihre Antwort äußerst wertvoll für mich. Nochmals vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie haben mich richtig verstanden. Eine Eidesstattliche Versicherung muss allerdings nicht sein, Es reicht wenn Sie den Vorgang detailliert wie möglich schildern (Ort, Zeit, Datum genau bezeichnen).
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Kampe